Beurlaubungen vom Unterricht
Beurlaubungen sind grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen, die der Schule schriftlich darzulegen sind, möglich.
Die Vorgehensweise ist wie folgt:
- Sie verfassen Ihren Antrag. Reichen Sie diesen bei einem Tag Beurlaubung dem Klassenlehrer/Tutor Ihres Kindes ein. Dieser trifft eine Entscheidung, die auch Leistungsstand und Leistungsbereitschaft des betreffenden Schülers/Schülerin sowie die pädagogische Situation der Lerngruppe und die Unaufschiebbarkeit des Termins berücksichtigt.
- Umfasst der Antrag mehrere Tage oder Ferienrandtage, muss der Schulleiter diesen genehmigen. Reichen Sie diesen zur Befürwortung ebenfalls dem Klassenlehrer/Tutor ein, der Antrag wird dann an den Schulleiter weitergeleitet und ggf. genehmigt.
Abschließend erhalten Sie Nachricht über die Entscheidung. (siehe auch Schulordnung MCG Punkt II.4)
Bei Beurlaubungen für Auslandsaufenthalte wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.











