Unsere Schüler im Ausland
Unsere Schüler im Ausland
Jedes Jahr verbringen etliche Schülerinnen und Schüler unserer Schule ein halbes oder ein ganzes Schuljahr im Ausland.
Für die Planung eines Auslandsbesuches während der Schulzeit ist folgendes zu bedenken:
Ein Auslandsaufenthalt ist nur vor der Qualifikationsphase (11. / 12. Klasse) möglich.
Nach der gültigen Oberstufenverordnung (VO-GO §4(2)) können Leistungen, die bei einem Schulbesuch im Ausland erbracht werden, im Regelfall nicht angerechnet werden. Das bedeutet, dass Schülerinnen oder Schüler, die in der Klassenstufe 10 (also nach Klasse 9) einen einjährigen Auslandsaufenthalt durchführen, die 10. Klasse des MCG wiederholen müssen. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt ohne Wiederholung der 10. Klasse ist nur den Schülerinnen und Schülern möglich, die am Ende der Klasse 9 eine Empfehlung zum Überspringen eines Jahrganges bekommen und dieser Empfehlung folgen, denn sie sind dann laut Konferenzbeschluss in die Qualifikationsphase versetzt.
Ein einjähriger Auslandsaufenthalt ist auch nach erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse möglich. Diese Schülerinnen und Schüler treten dann erst nach ihrer Rückkehr in die Qualifikationsphase (Jahrgang 11/12) ein.
Schülerinnen und Schülern, die gute Leistungen erbringen, kann im ersten Halbjahr des 10. Jahrganges eine drei- bis sechsmonatige Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt ausgesprochen werden. Wer nur das erste Halbjahr des 10. Schuljahrgangs im Ausland verbringt, bekommt aufgrund der im zweiten Halbjahr am Matthias-Claudius-Gymnasium erbrachten Leistungen ein Zeugnis, mit dem sie oder er ggf. in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wird.
Beurlaubungen für einen Auslandsaufenthalt müssen von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin schriftlich beantragt werden. Dieses sollte unter Angabe des Landes und der Aufenthaltsdauer bis Ende April des Kalenderjahres erfolgen, in dem der Auslandsaufenthalt angetreten wird. Die Schülerinnen und Schüler werden am Matthias-Claudius-Gymnasium bei ihrer Planung des Auslandsaufenthaltes von mir unterstützt und individuell beraten. Vor Antritt der Reise teilen sie mir möglichst die genauen Daten ihrer Abreise und Rückkehr ans MCG mit.
Aus schulischer Sicht sind einige wichtige Punkte zu beachten. Für die Zeit im Ausland muss ein regelmäßiger und gleichwertiger Schulbesuch nachgewiesen werden. Ein bzw. zwei Fremdsprachen, Mathematik, ein naturwissenschaftliches und ein gesellschaftswissenschaftliches Fach sollten erfolgreich abgeschlossen und in einem Zeugnis dokumentiert sein. In einem persönlichen Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern versuche ich daher schon während der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, das Angebot bzw. die Vorgaben der Auslandsschule mit unseren Erwartungen optimal zu verbinden. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der Fächerzusammenstellung an den Fächern zu orientieren, die im Jahrgang 10 bzw. als Schwerpunkt in der Qualifikationsphase angewählt werden sollen.
Der mehrmonatige Schulbesuch im Ausland wird von unterschiedlichen Austauschorganisationen betreut. Ein Auslandsschulbesuch, der von einem privaten Veranstalter organisiert wird, ist keine versicherte schulische Veranstaltung.
Während des Auslandsaufenthalts halten die Schülerinnen und Schüler über ihre Eltern und Mitschüler und / oder direkt mit der Schule Kontakt. Auf Iserv werden unter anderem der Vorwahl- und der Wahlbogen für die Einführungsphase (10. Kl.) und die Qualifikationsphase (11./12. Klasse) verfügbar gemacht. In anstehende Wahlentscheidungen werden die sich im Ausland befindlichen Schülerinnen und Schüler über ihre Eltern einbezogen.
Nach Rückkehr der Schülerinnen bzw. Schüler legen diese das im Ausland erworbene Zeugnis vor.
Die aus dem Ausland zurückgekehrten Schülerinnen und Schüler bereichern den Unterricht und das Schulleben durch Sprachkompetenz und interkulturelle Erfahrungen.
Juni 2012
Dokumente
| Hinweise des Kultusministeriums (51 kB) | |
| Bericht Peru (279 kB) | |
| Bericht PPP-Jahr (349 kB) |











