iPads am MCG

Warum wird so plötzlich das iPad eingeführt?
Nach einem neuen Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums wird für den jetzigen 7. Jahrgang ein Taschenrechner mit CAS-Technologie vorgeschrieben. Diese Technologie kann über das iPad mit einer entsprechenden App abgedeckt werden.
Warum wird dann nicht einfach ein anderer Taschenrechner anstatt des teuren iPad eingeführt?
Der Schulvorstand des MCGs (bestehend aus Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften) hat auf seiner Sitzung am 15.03.2021 einstimmig beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2023/24 alle 7. Klassen aufsteigend mit einem elternfinanzierten iPad arbeiten sollen. Somit entfällt für diese Jahrgänge die Anschaffung eines Taschenrechners, da laut Schulverwaltungsblatt 01/2022 eine Dopplung von Technologien vermieden werden soll.
Zudem wird zukünftig auch Informatik als Pflichtfach für die Jahrgänge 9 und 10 an den Gymnasien in Niedersachsen eingeführt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt benötigen die Schülerinnen und Schüler ein digitales Endgerät.
Warum das iPad und nicht ein anderes Endgerät?
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an und Aufgaben von Schule ständig gewachsen. Im Fokus stehen dabei die Stärkung der fachlichen und sozialen Kompetenzen unser Schülerinnen und Schüler. Der Support von unterschiedlichen Endgeräten unterschiedlicher Anbieter erfordert einen hohen Zeitaufwand. Zeit, die in diesem Fall für unser eigentliches Ansinnen, die fachliche und pädagogische Arbeit mit unseren Schülerinnen und Schülern, fehlen würde.
Mit der Einführung der ersten Tablet-Klasse im Schuljahr 2020/21 konnten bis zum heutigen Zeitpunkt diverse Erkenntnisse im unterrichtlichen Einsatz von iPads gewonnen werden. Die Geräte haben sich bewährt und sind in ihrer Verwendung unkompliziert. Zusammen mit den anderen Schulen aus Gehrden und der IT des Schulträgers hat man einheitlich das iPad als Endgerät am Schulstandort Gehrden eingeführt. So kann auch im Falle eines Schulwechsels auf das bewährte Gerät zurückgegriffen werden.
Die Versetzung des iPads in den Klausurmodus ist unkompliziert und ermöglicht so die sichere Verwendung der Taschenrechnerfunktion in Klausuren und Arbeiten.
Was machen Familien, die sich das iPad nicht leisten können?
BUT-Empfänger oder Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können ein Gerät von der Schule leihen. Hierzu wird zu jedem Schuljahr eine Abfrage von der Schule durchgeführt.
Wird von der Schule die Möglichkeit einer Sammelbestellung angeboten?
Die Schule selbst kann diese Möglichkeit nicht anbieten. Über den Schulelternrat wurde aber der Kontakt zur Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB) hergestellt. Hierüber haben jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit die von der Schule empfohlenen Geräte zu erwerben (auch Ratenkauf ist möglich). Die Schule führt hierzu jährlich eine entsprechende Informationsveranstaltung im 6. Jahrgang durch. Vor der Ausgabe werden dann die Geräte zunächst in das schuleigene MDM-System eingepflegt.
Muss ich das Tablet über die GfdB erwerben?
Nein! Das Gerät samt Zubehör kann auch bei anderen Anbietern erworben werden. Beim Kauf besteht die Möglichkeit das Gerät der DEP-Nummer der Schule (21817100) zuordnen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass das iPad für die Einbindung in das MDM der Schule nicht abgegeben werden muss. Bitte setzen Sie sich in diesem Falle vorab mit unserem Schulassistenten (Herr Jürgenliemk) in Verbindung.
Die aktuellen Geräteanforderungen erhalten Sie unten auf der Homepage oder über unser Sekretariat.
Ich habe schon das iPad in Gebrauch. Gehen die gespeicherten Daten beim Einpflegen in das MDM der Schule verloren?
Persönliche Daten, wie z.B. Fotos, müssen zunächst gespeichert und können nach dem hinzufügen in das MDM der Schule wieder übertragen werden. Viele Apps speichern zudem die Daten in der Cloud, wodurch vieles wieder verfügbar ist, wenn man sich neu in der jeweiligen App anmeldet.
Der von der Schule für das iPad empfohlene Speicherplatz erscheint mir sehr groß. Ist dieser große Speicher wirklich nötig?
Das iPad wird derzeit mit zwei Speichervarianten angeboten (64GB und 256GB). Da das iPad auch privat durch Speichern von Fotos, Filmen etc. und das Installieren von eigen Apps genutzt werden kann, empfehlen wir die Variante mit dem größeren Speicherplatz. Natürlich kann auch die Variante mit kleinerem Speicher angeschafft werden. In diesem Fall muss aber das Gerät regelmäßig von überflüssigen Daten bereinigt werden, so dass immer mindestens 10GB für das „Pushen“ von unterrichtsrelevanten Apps zur Verfügung stehen.
Reicht jetzt auch die Anschaffung von digitalen Schulbüchern?
Die Entscheidung über die Anschaffung von digitalen Schulbüchern wird auf der nächsten Gesamtkonferenz diskutiert werden. Die Reduzierung des Gewichts im Schulranzen kann hier sicherlich als relevanter Aspekt angeführt werden. Jedoch sollte man auch bedenken, dass das iPad auch als Schreibgerät genutzt wird und eine gleichzeitige Nutzung als Schulbuch so zu Problemen bei der Größe der Darstellungen bzw. der Schreibfläche führen kann.
Können die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts nicht ganz andere Dinge auf dem iPad machen, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben?
Die Schule verwendet zwei Apps (Relution und Classroom) mit dem sie den Gebrauch des iPads im schuleigenen Netzwerk reglementieren kann.
Kann das iPad auch privat ohne Probleme genutzt werden?
Ja, dass iPad kann außerhalb des Schulnetzwerkes ohne Probleme auch privat genutzt werden.
Noch Fragen?
Gerne können Sie sich bei technischen Fragen an unseren Schulassistenten Herrn Jürgenliemk wenden: juergenliemk@mcggehrden.de
Dokumente
| iPad-Empfehlung 2025-05 (249 kB) | |
| Infoveranstaltung - Präsentation (3 MB) |












