Entschuldigungen
Kann ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, am ersten Tag der Absenz das Sekretariat des MCG telefonisch zu informieren. Bei volljährigen Schülern obliegt diese Pflicht den Schülern selbst. Eine schriftliche Entschuldigung für die gesamte Fehlzeit ist dem Klassenlehrer/Tutor vorzulegen.
Der Schulleiter kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.
Der versäumte Unterrichtsstoff ist nachzuarbeiten.
Beim Versäumen einer Klausur in den Jahrgängen 11 bis 13 kann ein ärztliches Attest verlangt werden. Wird ein verlangtes Attest nicht vorgelegt, so wird die versäumte Klausur im Regelfall mit ungenügend gewertet.
(Siehe auch Schulordnung MCG II.3)











