Coronabezogene Mitteilungen des Schulleiters
13_03_2020
(aktualisiert am 13.03.2020)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
laut Rundverfügung 4/2020 der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 13.03.2020 bleiben in Niedersachsen ab Montag, 16.03.2020 alle Schulen und damit auch das Matthias-Claudius-Gymnasium zunächst bis zum 18.04.2020 geschlossen.
Für Eltern mit Kindern in den Schuljahrgängen 5 bis einschließlich 8 gewährleisten wir vor und nach den Osterferien eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr. Die Notbetreuung ist laut Verfügung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).
Das für den 9. Jahrgang geplante Berufspraktikum wird nicht stattfinden. Ebenso werden alle Schulfahrten bis zum Schuljahresende abgesagt.
Ich wünsche uns allen, dass die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie beitragen und die gewünschte Wirkung zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
24_03_2020
(aktualisiert am 24.03.2020)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
laut Rundverfügung 4/2020 der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 13.03.2020 bleiben in Niedersachsen ab Montag, 16.03.2020 alle Schulen und damit auch das Matthias-Claudius-Gymnasium zunächst bis zum 18.04.2020 geschlossen.
Für Eltern mit Kindern in den Schuljahrgängen 5 bis einschließlich 8 gewährleisten wir vor und nach den Osterferien eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr. Die Notbetreuung ist laut Verfügung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).
Das für den 9. Jahrgang geplante Berufspraktikum wird nicht stattfinden. Ebenso werden alle Schulfahrten bis zum Schuljahresende abgesagt.
Ich wünsche uns allen, dass die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie beitragen und die gewünschte Wirkung zeigen.
Aktuell gehen wir davon aus, dass der Schulbetrieb am Montag, 20.04.2020 wieder aufgenommen werden wird.
Parallel arbeiten wir aber auch intensiv an alternativen Konzepten für den Fall, dass die Schulschließung aufgrund der Entwicklung der Pandemie doch verlängert werden müsste.
Sie können in jedem Falle versichert sein, dass keiner Schülerin und keinem Schüler aufgrund der aktuellen Situation ein Nachteil entstehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
16_04_2020
(aktualisiert am 16.04.2020)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
laut Rundverfügung 4/2020 der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 13.03.2020 bleiben in Niedersachsen ab Montag, 16.03.2020 alle Schulen und damit auch das Matthias-Claudius-Gymnasium zunächst bis zum 20.04.2020 geschlossen.
Für Eltern mit Kindern in den Schuljahrgängen 5 bis einschließlich 8 gewährleisten wir vor und nach den Osterferien eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr. Die Notbetreuung ist laut Verfügung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).
Das für den 9. Jahrgang geplante Berufspraktikum wird nicht stattfinden. Ebenso werden alle Schulfahrten bis zum Schuljahresende abgesagt.
Ich wünsche uns allen, dass die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie beitragen und die gewünschte Wirkung zeigen.
Aktuell gehen wir davon aus, dass der Schulbetrieb voraussichtlich am Montag, 20.04.2020 wieder aufgenommen werden wird.
Parallel arbeiten wir aber auch intensiv an alternativen Konzepten für den Fall, dass die Schulschließung aufgrund der Entwicklung der Pandemie doch verlängert werden müsste.
Sie können in jedem Falle versichert sein, dass keiner Schülerin und keinem Schüler aufgrund der aktuellen Situation ein Nachteil entstehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
21_04_2020
Sehr geehrte Eltern, (aktualisiert am 21.04.2020)
liebe Schülerinnen und Schüler,
hiermit möchte ich Sie und Euch über die veränderten Rahmenbedingungen der von der niedersächsischen Landesregierung verfügten anhaltenden Schulschließungen informieren.
Wiederaufnahme des Unterrichts:
Im Gegensatz zur bisherigen Phase soll von Mittwoch, 22. April 2020 an das sogenannte „Lernen zu Hause“ stattfinden. Parallel dazu ist geplant, den Präsenzunterricht in der Schule für einzelne Jahrgänge stufenweise in Teilgruppen wieder aufzunehmen. So soll voraussichtlich am 11.05.2020 der Jahrgang 12 umschichtig in halben Lerngruppen wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen. Dazu wird der Jahrgang halbiert und jede dieser beiden Teilgruppen hat dann abwechselnd in der einen Woche Präsenzunterricht in der Schule und in der anderen lernt sie zu Hause. Details dazu (u.a. zur Gruppeneinteilung) folgen rechtzeitig in per E-Mail über IServ. Sollte sich die Zahl der Neuinfektionen weiterhin positiv entwickeln, ist von der Landesregierung vorgesehen, dass am 18.05.2020 die Klassen 9 und 10 nach demselben Modell der halben Lerngruppen wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen. Gegebenenfalls würden dann Ende Mai die Jahrgänge 7, 8 und 11 sowie Anfang Juni die Klassen 5 und 6 nach diesem Modell folgen.
Notbetreuung:
Parallel dazu ist die Notbetreuung weiterhin gewährleistet, solange die Schule noch nicht wieder im Regelbetrieb geöffnet ist.
Folgende Personengruppen haben Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung:
- Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, werden weiterhin betreut (auch Härtefälle).
- Nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufzunehmen. Dazu zählen etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation. Daher haben auch Erziehungsberechtigte in den vorgenannten Bereichen die Möglichkeit, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten.
- Betreuung in besonderen Härtefällen
Bei den besonderen Härtefällen können auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:
- drohende Kindeswohlgefährdung,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,
- gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern,
- drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall
| Um die Notbetreuungen rechtzeitig organisieren zu können, möchten wir Sie auch weiterhin darum bitten, Ihre Kinder mindestens einen Tag vorher telefonisch anzumelden (Tel.: 05108-92870). Das Sekretariat ist von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt. |
„Lernen zu Hause“:
Unsere Schule ist für das „Lernen zu Hause“ dank des etablierten Lernmanagementsystem IServ bestens gerüstet. Wie auch schon bisher werden die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern Aufgaben über IServ zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zur bisherigen Phase sind diese ab Mittwoch, 22. April 2020 verbindlich zu erledigen und digital abzugeben. Die Lehrkräfte geben ihren Schülerinnen und Schülern dann regelmäßig Rückmeldungen dazu. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Rahmenbedingungen beim „Lernen zu Hause“ werden in den Schuljahrgängen 5 bis 10 erstellte Arbeiten grundsätzlich nicht bewertet. In den Jahrgängen 11 und 12 ist eine Bewertung nach vorheriger Ankündigung durch die Lehrkraft möglich.
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin Schulpflicht und somit die Verpflichtung die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten. Dies bedeutet auch, dass die bestehenden Regelungen zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern weiterhin gelten.
Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:
Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden
Um die Schülerinnen und Schüler bei andauernder Schulschließung oder eingeschränktem Schulbetrieb beim “Lernen zu Hause“ zu unterstützen, bieten alle Lehrkräfte regelmäßig Sprechzeiten an, die sie ihren Lerngruppen mitteilen werden.
Umgang mit Risikogruppen:
Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf eigenen Wunsch auch in der Phase des Präsenzunterricht im “Homeoffice“ verbleiben. Sie teilen dies der Schule gegebenenfalls rechtzeitig mit. Zu den Risikogruppen gehören nach RKI-Angaben insbesondere Personen mit folgenden Vorerkrankungen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atemsystems, der Leber und der Niere, Krebserkrankungen sowie Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen. Da das entsprechende Procedere auch für Lehrkräfte gilt, die einer Risikogruppe angehören, und auch an dieser Stelle des Schuljahres einige Lehrkräfte aufgrund von anderen Erkrankungen oder z.B. Mutterschutzfristen aktuell nicht zur Verfügung stehen, bitte ich an dieser Stelle um Verständnis dafür, dass ich auch in dieser sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch Eltern und Lehrkräfte schwierigen Zeit Lehrerwechsel in einzelnen Lerngruppen vornehmen muss.
Sonstige Veranstaltungen:
Alle geplanten Schulveranstaltungen, unsere Projektwoche sowie Tages- und Klassenfahrten werden bis zu den Sommerferien nicht stattfinden können, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten.
Ich wünsche uns allen, dass sich die Anzahl der Neuinfektionen weiterhin positiv entwickelt und die stufenweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts sowie das parallel dazu stattfindende „Lernen zu Hause“ erfolgreich verläuft.
Bleiben Sie und bleibt Ihr alle gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
08_05_2020
(aktualisiert am 08.05.2020)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Montag, 11.05.2020 beginnt nun der Präsenzunterricht für die erste Hälfte der Schülerinnen und Schüler des 12. Jahrgangs wieder. Auch alle anderen Jahrgänge werden nach und nach in die Schule zurückkehren. Daher möchte ich Sie und Euch hier grundsätzlich über die Präsenzphase informieren. Rechtzeitig vor dem Wiedereinstieg eines weiteren Jahrgangs in die Präsenzphase folgen weitere Informationen der entsprechenden Jahrgangsleiter (ebenfalls per E-Mail über IServ und auch über die Homepage). So wird Herr Warnke noch eine entsprechende E-Mail an die Schülerinnen und Schüler des 12. Jahrgangs schicken
Zutritt zum Gebäude:
Die Schülerinnen und Schüler betreten das Gebäude ausschließlich durch den Haupteingang bzw. den unteren Eingang des Südbaus. Anschließend desinfizieren sie sich die Hände und gehen dann zügig zum Kurs- bzw. Klassenraum ihres ersten Unterrichts. Im gesamten Schulgebäude gilt eine Einbahnstraßenregelung, die durch Bodenmarkierungen deutlich gemacht wird. Sie ist von allen Lernenden unbedingt einzuhalten. Dabei wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der Unterrichtsräume dringend empfohlen. Außerdem ist auf dem gesamten Schulgelände ein Abstand von mindestens 1,50m zu allen anderen Personen zwingend einzuhalten. Im Raum wird jeder Schülerin und jedem Schüler von der Lehrkraft ein fester Sitzplatz zugewiesen, der dann bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr verändert werden darf. Zu Beginn der ersten Stunde wird eine ausführliche Hygienebelehrung vorgenommen.
Pausen:
Die Pausen werden zeitversetzt unter Aufsicht der jeweiligen Lehrkraft stattfinden. Das Prinzip dieser versetzten Pausen wird allen Schülerinnen und Schülern bei der Ankunft in der Schule noch einmal erklärt werden. Es dient dazu, dass die Abstandsregeln optimal eingehalten werden können, weil nur wenige Schülerinnen und Schüler gleichzeitig außerhalb der Unterrichtsräume herumlaufen. So sollen Staus vor Toiletten und dem Kiosk in der Mensa vermieden werden.
Direkt nach dem Einkauf in der Mensa ist dieser Bereich unverzüglich zu verlassen, um eine Schlangenbildung zu vermeiden. Aus Gründen des Infektionsschutzes steht der Wassersspender in der Mensa bis auf Weiteres leider nicht mehr zur Verfügung. Getränke müssen daher entweder selbst mitgebracht oder im Kioskbetrieb gekauft werden.
Die Toilettenbereiche dürfen alle nur noch von einer Person zeitgleich betreten werden. Dazu sind die Türen der Eingangsbereiche zu den Toiletten mit einem Drehknauf ausgestattet worden, die jede Schülerin und jeder Schüler verwendet, um die Tür von innen zu verschließen. Bei verschlossener Tür warten weitere Personen im Abstand von 1,50 m vor der Tür, bis diese wieder geöffnet wird. Anschließend verlässt die eine Person den Toilettenbereich in Einbahnstraßenrichtung und die nächste Person kann eintreten.
Lernen zu Hause:
Das Lernen zu Hause wird für alle Jahrgänge, die noch nicht wieder im Präsenzunterricht sind, uneingeschränkt fortgesetzt. Der 12. Jahrgang (und später alle weiteren Jahrgänge, für die der Präsenzunterricht wieder beginnt) wechselt dann ab dem 11.05.2020 wöchentlich zwischen Präsenzunterricht und dem "Lernen zu Hause", wobei immer nur die eine Hälfte alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs im Präsenzunterricht anwesend ist, während die andere zu Hause lernt. In der Woche darauf wird dann gewechselt. Die Gruppeneinteilung ist dem 12. Jahrgang bereits bekannt und wird auch allen anderen Schülerinnen und Schülern rechtzeitig mitgeteilt.
Notbetreuung:
| Parallel dazu ist die Notbetreuung weiterhin gewährleistet, solange die Schule noch nicht wieder im Regelbetrieb geöffnet ist. Sollten Sie Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz haben und diesen in Anspruch nehmen wollen, bitten wir weiterhin um rechtzeitige telefonische Anmeldung (mindestens einen Tag vorher, Tel.: 05108-92870). Das Sekretariat ist von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt. |
Umgang mit Risikogruppen:
Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf eigenen Wunsch auch in der Phase des Präsenzunterrichts im “Homeoffice“ verbleiben. Sie teilen dies der Schule gegebenenfalls rechtzeitig mit. Zu den Risikogruppen gehören nach RKI-Angaben insbesondere Personen mit folgenden Vorerkrankungen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atemsystems, der Leber und der Niere, Krebserkrankungen sowie Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen. Da das entsprechende Procedere auch für Lehrkräfte gilt, die einer Risikogruppe angehören, und auch an dieser Stelle des Schuljahres einige Lehrkräfte aufgrund von anderen Erkrankungen oder z.B. Mutterschutzfristen aktuell nicht zur Verfügung stehen, bitte ich an dieser Stelle um Verständnis dafür, dass ich in dieser sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch Eltern und Lehrkräfte schwierigen Zeit Lehrerwechsel in einzelnen Lerngruppen vornehmen muss.
Wir alle können durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen dazu beitragen, Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu verhindern. Ich bitte Sie und Euch dabei um tatkräftige Unterstützung, insbesondere durch konsequente Beachtung der Hygieneregeln, und wünsche uns allen einen erfolgreichen Start in die Phase des Präsenzunterrichts!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
17_05_2020
(aktualisiert am 17.05.2020)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach der ersten Woche Präsenzunterricht zeigt sich, dass unser Hygienekonzept soweit gut funktioniert hat. Ich danke allen Schülerinnen und Schülern für die Beachtung dieser Regeln und bitte auch weiterhin um konsequente Anwendung dieser Regeln, damit wir alle gesund bleiben. Bei weiterhin positiver Entwicklung des Infektionsgeschehens sind vom Kultusministerium nun folgende Starttermine für den Präsenzunterricht für die erste Hälfte der Klassen vorgesehen:
| 18.05.2020 Jg. 9 und 10 25.05.2020 Jg. 11 03.06.2020 Jg. 7 und 8 15.06.2020 Jg. 5 und 6 |
Hier möchte ich Sie und Euch grundsätzlich über die Präsenzphase informieren. Rechtzeitig vor dem Wiedereinstieg eines weiteren Jahrgangs in die Präsenzphase folgen weitere Informationen der entsprechenden Jahrgangsleiter (ebenfalls per E-Mail über IServ und auch über die Homepage).
Zutritt zum Gebäude:
Die Schülerinnen und Schüler betreten das Gebäude ausschließlich durch den Haupteingang bzw. den unteren Eingang des Südbaus (Ausnahme Westbau, siehe „Maßnahme A“). Anschließend desinfizieren sie sich die Hände und gehen dann zügig zum Kurs- bzw. Klassenraum ihres ersten Unterrichts. Im gesamten Schulgebäude gilt eine Einbahnstraßenregelung, die durch Bodenmarkierungen deutlich gemacht wird. Sie ist von allen Lernenden unbedingt einzuhalten. Dabei wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der Unterrichtsräume dringend empfohlen. Außerdem ist auf dem gesamten Schulgelände ein Abstand von mindestens 1,50m zu allen anderen Personen zwingend einzuhalten. Im Raum wird jeder Schülerin und jedem Schüler von der Lehrkraft ein fester Sitzplatz zugewiesen, der dann bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr verändert werden darf. Zu Beginn der ersten Stunde wird eine ausführliche Hygienebelehrung vorgenommen.
„Maßnahme A“:
Zu Beginn des Unterrichts (also bis zum Ende der ersten Stunde für die Lernenden, die zur 2. Stunde anfangen) gilt zukünftig “Maßnahme A“ für den Westbau, um Schlangenbildung vor dem Haupteingang zu vermeiden. D.h. die Schülerinnen und Schüler dürfen nur in diesem Zeitfenster entgegen der Einbahnstraße die Treppe am Südbau hochgehen und von dort an der Mensa vorbei weiter zum Westbau. Nach der Ankunft in der Schule ist die Einbahnstraßenregelung dann von allen Lernenden bis zum Ende des Schultages konsequent zu befolgen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Start der 2. Stunde zum Westbau wollen, müssen durch den Haupteingang gehen.
Pausen:
Die Pausen werden zeitversetzt unter Aufsicht der jeweiligen Lehrkraft stattfinden. Das Prinzip dieser versetzten Pausen wird allen Schülerinnen und Schülern bei der Ankunft in der Schule noch einmal erklärt werden. Es dient dazu, dass die Abstandsregeln optimal eingehalten werden können, weil nur wenige Schülerinnen und Schüler gleichzeitig außerhalb der Unterrichtsräume herumlaufen. So sollen Staus vor Toiletten und dem Kiosk in der Mensa vermieden werden.
Direkt nach dem Einkauf in der Mensa ist dieser Bereich unverzüglich zu verlassen, um eine Schlangenbildung zu vermeiden. Aus Gründen des Infektionsschutzes steht der Wassersspender in der Mensa bis auf Weiteres leider nicht mehr zur Verfügung. Getränke müssen daher entweder selbst mitgebracht oder im Kioskbetrieb gekauft werden.
Die Toilettenbereiche dürfen alle nur noch von einer Person zeitgleich betreten werden. Dazu sind die Türen der Eingangsbereiche zu den Toiletten mit einem Drehknauf ausgestattet worden, die jede Schülerin und jeder Schüler verwendet, um die Tür von innen zu verschließen. Bei verschlossener Tür warten weitere Personen im Abstand von 1,50 m vor der Tür, bis diese wieder geöffnet wird. Anschließend verlässt die eine Person den Toilettenbereich in Einbahnstraßenrichtung und die nächste Person kann eintreten.
Lernen zu Hause:
Das Lernen zu Hause wird für alle Jahrgänge, die noch nicht wieder im Präsenzunterricht sind, uneingeschränkt fortgesetzt. Der 12. Jahrgang (und später alle weiteren Jahrgänge, für die der Präsenzunterricht wieder beginnt) wechselt dann ab dem 11.05.2020 wöchentlich zwischen Präsenzunterricht und dem "Lernen zu Hause", wobei immer nur die eine Hälfte alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs im Präsenzunterricht anwesend ist, während die andere zu Hause lernt. In der Woche darauf wird dann gewechselt. Die Gruppeneinteilung ist dem 12. Jahrgang sowie den 9. und 10. Klassen bereits bekannt und wird auch allen anderen Schülerinnen und Schülern rechtzeitig mitgeteilt.
Notbetreuung:
| Parallel dazu ist die Notbetreuung weiterhin gewährleistet, solange die Schule noch nicht wieder im Regelbetrieb geöffnet ist. Sollten Sie Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz haben und diesen in Anspruch nehmen wollen, bitten wir weiterhin um rechtzeitige telefonische Anmeldung (mindestens einen Tag vorher, Tel.: 05108-92870). Das Sekretariat ist von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt. |
Umgang mit Risikogruppen:
Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf eigenen Wunsch auch in der Phase des Präsenzunterrichts im “Homeoffice“ verbleiben. Sie teilen dies der Schule gegebenenfalls rechtzeitig mit. Zu den Risikogruppen gehören nach RKI-Angaben insbesondere Personen mit folgenden Vorerkrankungen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atemsystems, der Leber und der Niere, Krebserkrankungen sowie Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen. Da das entsprechende Procedere auch für Lehrkräfte gilt, die einer Risikogruppe angehören, und auch an dieser Stelle des Schuljahres einige Lehrkräfte aufgrund von anderen Erkrankungen oder z.B. Mutterschutzfristen aktuell nicht zur Verfügung stehen, bitte ich an dieser Stelle um Verständnis dafür, dass ich in dieser sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch Eltern und Lehrkräfte schwierigen Zeit Lehrerwechsel in einzelnen Lerngruppen vornehmen muss.
Wir alle können durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen dazu beitragen, Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu verhindern. Ich bitte Sie und Euch dabei um tatkräftige Unterstützung, insbesondere durch konsequente Beachtung der Hygieneregeln, und wünsche uns allen einen erfolgreichen Start in die nächste Phase des Präsenzunterrichts!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
25_08_2020
(aktualisiert am 25.08.2020)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Donnerstag, 27.08.2020, beginnt der Unterricht des neuen Schuljahres wieder und ich möchte Sie und Euch hiermit über die wichtigsten Regelungen zum Schulstart informieren.
Gegenüber der Situation vor den Sommerferien läuft die Schule nun wieder in einem eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) und es gelten daher in einigen Bereichen neue bzw. veränderte Regelungen, auf die ich hiermit hinweisen möchte:
Maskenpflicht:
Beim Betreten des Schulgebäudes ist nun das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verpflichtend vorgeschrieben, also in Fluren, Gängen, der Mensa etc. Im Klassenraum kann die MNB auf dem eigenen Platz dann abgenommen werden.
Die MNB muss selbst mitgebracht und regelmäßig gewaschen bzw. ausgetauscht werden.
Verhalten bei Krankheit:
In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:
1.) Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
2.) Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
3.) Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
- Fieber ab 38,5°C oder
b. akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
c. anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,
sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.
In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen: |
Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben. Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer COVID-19-Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule:
Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt. Die Betroffenen müssen ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Anschließend ist eine umgehende ärztliche Abklärung notwendig!
Zutrittsbeschränkungen:
Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt. Sollten Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte aus einem wichtigen Grund doch in die Schule kommen müssen, so melden Sie sich bitte im Sekretariat an. Wir sind dann verpflichtet Ihren Besuchstermin gemeinsam mit Ihren Kontaktdaten für einen Zeitraum von drei Wochen zu dokumentieren. Achten Sie bitte auf die geltenden Hygieneregeln, die an den Eingangsbereichen aushängen, tragen Sie eine MNB und halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen möglichst überall ein.
Pausen:
Die Pausen finden bis auf weiteres wieder zu den regulären Pausenzeiten statt (also keine versetzten Pausen mehr). Um eine Vermischung von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Jahrgängen (11) bzw. Doppel-Jahrgängen (5/6, 7/8, 9/10und 12/13) zu vermeiden, gibt es spezielle Pausenbereiche für die einzelnen Jahrgänge, die zu Beginn des Unterrichtes am Donnerstag in den Klassen besprochen werden.
Wenn nun wieder alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in der Schule sind, werden mehr Toiletten als zum Ende des letzten Schuljahres benötigt. Daher ist am Eingang der WC-Anlagen durch Aushang deutlich gemacht, wie viele Personen sich dort gleichzeitig aufhalten dürfen (eine pro Kabine bzw. Urinal). Auch diese Bereiche dürfen nur mit MNB betreten werden.
Der Wasserspender in der Mensa kann aufgrund der Gesamtsituation leider auch weiterhin nicht verwendet werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher ausreichend Wasser zum Trinken mit. Ggf. kann Wasser in kleinen Flaschen in der Mensa käuflich erworben werden.
Umgang mit Risikogruppen:
Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, haben im Szenario A wieder regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Auch Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen aus einer Risikogruppe in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, können ebenfalls wieder regelmäßig am Präsenzunterricht teilnehmen.
Corona-Warn-App:
Die offizielle Corona-Warn-App kann einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch schnelle Kontaktnachverfolgung leisten. Daher empfehle ich allen Schülerinnen und Schülern, diese sowohl für Android als auch iOS erhältliche App zu installieren und im Hintergrund auf dem Mobiltelefon laufen zu lassen.
Bekannte Regeln:
Die bereits im letzten Schuljahr eingeführten Regeln zur Händedesinfektion, zum Zutritt zum Gebäude (einschließlich Maßnahme A) sowie die Einbahnstraßenregelung in den Gängen gelten auch weiterhin!
Donnerstag, 27.08.2020 (erster Schultag): |
Ich wünsche uns allen einen guten Start ins Schuljahr 2020/21!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
29_12_2020
(aktualisiert am 29.12.2020)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Kultusministerium plant derzeit, dass der Unterricht für die Jahrgänge 5 bis 12 am 11.01.2021 nach Szenario B (geteilte Gruppen) beginnt. Am 11.01.2021 ist Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Gruppe A. (Die Wochenzählung unserer Stundenplansoftware beginnt im Jahr 2021 tatsächlich mit Woche A, dementsprechend gilt bis auf Weiteres, dass gerade Kalenderwochen von nun an mit A bezeichnet werden.) In der darauf folgenden Woche, also am 18.01.2021, haben dann die Schülerinnen und Schüler der Gruppe B Unterricht. Die jeweils andere Gruppe arbeitet im Homeoffice. Die Gruppeneinteilung ist allen Schülerinnen und Schülern bekannt und kann jederzeit unter IServ nochmals eingesehen werden. Für die Klassenstufen 5 bis 12 gilt dann der Hygieneplan Corona am Ende dieser Seite.
Alle Schülerinnen und Schüler werden in ihrer 1. Stunde nach den Ferien über die neuen Regeln belehrt.
Insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 bieten wir in den Wochen ohne Präsenzunterricht eine Notbetreuung an. Ich gehe davon aus, dass Sie dieses Angebot wirklich nur dann in Anspruch nehmen werden, wenn Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder haben. Herzlichen Dank dafür schon einmal vorab. Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen müssen, melden Sie sich bitte spätestens bis zum 08.01.2021 um 12:00 Uhr per E-Mail an sekretariat@mcg-gehrden.de und geben Sie an, für welche Wochentage Sie die Notbetreuung benötigen.
Der Unterricht im Jahrgang 13 findet weiterhin nach Szenario A statt, daher wird hier zunächst auch keine Belehrung über das neue Regelwerk stattfinden.
Bis auf die im Folgenden genannten Ausnahmen entfallen alle Arbeiten und Klausuren, die noch für das 1. Halbjahr geplant sind, ersatzlos und werden aus I-Serv gelöscht.
Ausnahmen sind Nachschreibklausuren und -arbeiten für einzelne Schülerinnen und Schüler, die Klausuren in den Kursen ch1, ma1, re1 im 13. Jahrgang und falls noch keine Arbeit in einem Langfach (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen) oder Epochalfach geschrieben worden ist.
Um den Schülerinnen und Schülern den Überblick über die gestellten Aufgaben zu erleichtern, werden die Lehrkräfte das Aufgabenmodul in IServ zum Stellen der Aufgaben nutzen, unabhängig davon, welche Technologie im Unterricht darüber hinaus noch genutzt wird. Die Abgabe der Aufgaben erfolgt dann entsprechend der Vorgaben der Lehrkräfte über das Kursnotizbuch in OneNote oder das Aufgabenmodul.
Nun wünsche ich Ihnen und Euch ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2021!
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
| Hygieneplan des MCG im Szenario B |
06_01_2021
(aktualisiert am 06.01.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Kultusministerium hat entschieden, dass der Unterricht für die Jahrgänge 5 bis 12 ab dem 11.01.2021 bis vorerst zum 31.01.2021 gemäß Szenario C stattfindet. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzlernen mit Aufgaben, Materialien und Videokonferenzen versorgt werden. Um den Schülerinnen und Schülern den Überblick über die gestellten Aufgaben zu erleichtern, werden die Lehrkräfte das Aufgabenmodul in IServ zum Stellen der Aufgaben nutzen, unabhängig davon, welche Technologie im Unterricht darüber hinaus noch genutzt wird. Die Abgabe der Aufgaben erfolgt dann entsprechend der Vorgaben der Lehrkräfte über das Kursnotizbuch in OneNote oder das Aufgabenmodul in Iserv.
Wir werden eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 einrichten, deren Eltern z.B. aus beruflichen Gründen Ihre Kinder zwischen 8 und 13 Uhr nicht betreuen können.
Bitte melden Sie Ihre Kinder -soweit dies in der Kürze der Zeit noch möglich ist- bis spätestens zum 08.01.2021 um 12.00 per E-Mail unter sekretariat@mcg-gehrden.de im Sekretariat an.
Mit den Lehrkräften ist kommuniziert, dass alle Klausuren und Klassenarbeiten für die Jahrgänge 5-12 im Januar entfallen, unabhängig davon, ob es sich um regulär angesetzte Arbeiten oder um Nachschreibarbeiten handelt. Dies deshalb, weil im Sinne der Infektionseindämmung größere Gruppen verschiedener Schülerinnen und Schüler gerade nicht in die Schule kommen sollten. Im Falle der Lernenden des Jahrganges 12 wird allerdings von den Lehrkräften eine Ersatzleistung eingefordert werden, sofern die reguläre(n) Klausur(en) nicht geschrieben werden konnte(n). Als Ersatzleistung bietet sich ein digitales Kolloquium an, das etwa 15-20 Minuten dauern wird. Dies wird recht schnell nach Schulbeginn erfolgen müssen, da die Noten für den Jahrgang 12 bis zum Notenschluss am 20.01.2021 feststehen müssen. Die Lehrkräfte werden die entsprechenden Lernenden über Iserv kontaktieren.
Der Unterricht im Jahrgang 13 findet zwar gemäß Szenario B statt, dennoch werden alle Lernenden des Jahrgangs in jeder Woche unterrichtet (und nicht wochenweise abwechselnd in A- und B-Gruppen). Diese Variante erscheint als Vorbereitung auf das bald anstehende Abitur am sinnvollsten. Momentan prüfen wir, welche der zur Verfügung stehenden Räume so groß sind, dass unter Wahrung der geltenden Abstandsregeln der gesamte Kurs gemeinsam unterrichtet werden kann. Sollte dies in Einzelfällen nicht gelingen, so werden die betreffenden Kurse auf zwei benachbarte Räume aufgeteilt, wobei die Aufteilung der bekannten Gruppenaufteilung entspricht, die für das Szenario B mit wochenweisem Wechsel gilt. Die Lehrkräfte werden den Unterricht sinnvoll an diese Bedingung anpassen. Eine Belehrung über die geltenden Hygieneregeln im Szenario B wird am Montag erfolgen, die dann geltenden Hygieneregeln sind im Anhang beigefügt.
Die noch zu schreibenden regulären Klausuren im Jahrgang 13 werden entsprechend von allen Lernenden eines Kurses geschrieben, ebenso finden die Nachschreibklausuren regulär statt. Die Termine sind den Lernenden bekannt.
Trotz aller Widrigkeiten wünsche ich nun allen Beteiligten noch ein paar schöne restliche Ferientage und einen guten Start in die wieder beginnende Schulzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Steinert, StD
ständiger Vertreter des Schulleiters
| Hygieneplan des MCG im Szenario B |
20_01_2021
(aktualisiert am 20.01.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Kultusministerium hat mir heute die neuesten Regelungen für den Schulbetrieb bis zum 14.02.2021 zugesandt. Weitestgehend behalten die bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit. Das bedeutet für die Jahrgänge 5-12 weiterhin Distanzlernen nach Szenario C.
Für unseren Abiturjahrgang gilt weiterhin Szenario B mit der Änderung, dass sich die Schülerinnen und Schüler nun bis zum 14.02.21 vom Präsenzunterricht befreien lassen können.
Das zugehörige Antragsformular ist am Seitenende beigefügt. Gemäß Elternbrief des Kultusministers (am Seitenende) sollen die Anträge bis zum Ende dieser Woche (22.01.2021) in der Schule vorliegen. Auf diese Kurzfristigkeit habe ich leider keinen Einfluss und danke Ihnen und Euch für das Verständnis. Sollten in diesem Zeitraum Klausuren angesetzt werden, gilt die Befreiung dafür nicht, d.h. diese müssen trotzdem geschrieben werden.
Vielen Dank an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die in diesen Tagen die Betreuung ihrer Kinder zu Hause managen! Dies hilft sehr bei der aktuell notwendigen Kontaktreduzierung. Für den Fall der Fälle bieten wir auch in den kommenden Wochen eine Notbetreuung von 8:00 bis 13:00 Uhr für die Jahrgänge 5 und 6 an. Ich bin mir sicher, dass Sie dieses Angebot nur dann nutzen werden, wenn Sie keine andere Option haben. Melden Sie Ihr Kind dazu bitte mindestens zwei Werktage vor dem benötigten Termin per E-Mail an sekretariat@mcg-gehrden.de oder telefonisch unter (05108) 92870 an. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Elternbrief des Kultusministers Antrag auf Befreiuung von der Präsenzpflicht für den 13. Jahrgang |
11_02_2021
Regelungen für den Schulbetrieb bis zum 28. Februar 2021
(aktualisiert am 11.02.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Kultusministerium hat mir heute die neuesten Regelungen für den Schulbetrieb zugesandt, die ich hiermit an Sie und Euch weitergebe.
Im Februar 2021 behalten die bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit. Das bedeutet für die Jahrgänge 5-12 weiterhin Distanzlernen nach Szenario C.
Für unseren Abiturjahrgang gilt weiterhin Szenario B, mit der fortgeführten Möglichkeit, dass sich die Schülerinnen und Schüler nun bis zum 28.02.21 vom Präsenzunterricht befreien lassen können. Das zugehörige Antragsformular befindet sich am Ende dieser Seite. Bereits genehmigte Abmeldungen vom Präsenzunterricht im Szenario B gelten für den laufenden Monat ohne weiteren Antrag fort! Sollten in diesem Zeitraum Klausuren angesetzt sein, gilt die Befreiung dafür nicht, d.h. diese müssen trotzdem geschrieben werden.
Im März sollen offenbar alle anderen Schülerinnen und Schüler nach einem noch nicht veröffentlichten Plan (Details folgen, sobald das Kultusministerium sie veröffentlicht) nach und nach wieder in die Schule kommen und Unterricht nach Szenario B (Wechselmodell) erhalten, sofern die Infektionszahlen weiter sinken. Nach den Osterferien soll schließlich der inzidenzbasierte Stufenplan angewandt werden. Genaue Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig.
Außerdem hat das Kultusministerium ein umfangreiches Maßnahmenpaket zusammengestellt, das den Schulen die Arbeit im zweiten Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres erleichtern soll. Näheres dazu findet man bei Bedarf in der 10-Punkte-Agenda im Anhang. Die zugehörige Pressemitteilung befindet sich am Ende der Seite.
Anbei stelle ich auch die beiden neuesten Briefe für Eltern und Erziehungsberechtigte (vollständig und alternativ in einfacher Sprache) zur Verfügung.
Vielen Dank an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die in diesen Tagen die Betreuung ihrer Kinder zu Hause managen! Dies hilft sehr bei der aktuell notwendigen Kontaktreduzierung. Für den Fall der Fälle bieten wir auch in den kommenden Wochen eine Notbetreuung von 8:00 bis 13:00 Uhr für die Jahrgänge 5 und 6 an. Ich bin mir sicher, dass Sie dieses Angebot nur dann nutzen werden, wenn Sie keine andere Option haben. Melden Sie Ihr Kind dazu bitte mindestens zwei Werktage vor dem benötigten Termin per E-Mail an sekretariat@mcg-gehrden.de oder telefonisch unter (05108) 92870 an. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
Elternbrief des Kultusministers Elternbrief des Kultusministers in vereinfachter Sprache Pressemitteilung des Kultusministeriums Antrag auf Befreiuung von der Präsenzpflicht für den 13. Jahrgang |
05_03_2021
Regelungen für den Schulbetrieb bis zu den Osterferien
(aktualisiert am 05.03.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
für die kommenden Wochen bis zu den Osterferien ist vorgesehen, dass ab dem 15. März 2021 die Schuljahrgänge 5-7 des Sekundarbereichs I und die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II gemäß Szenario B (Wechselmodell) in die Schule zurückkehren, sofern der Inzidenzwert im Landkreis unter 100 liegt.
Ab dem 22. März 2021 soll das Szenario B dann für alle Schülerinnen und Schüler gelten, sofern der Inzidenzwert im Landkreis unter 100 liegt.
Der für unsere Schule geltende Inzidenzwert ist der des Landkreises Region Hannover und auf folgender Website einsehbar:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/.
In diesem Kalenderjahr lag der Wert fast durchgehend über 100, insofern würde sich bei gleichbleibenden Inzidenzwerten nichts an der derzeitigen Situation ändern und der einzige Jahrgang mit Präsenzunterricht nach Szenario B (Wechselmodell) würde Jahrgang 13 bleiben. Daher bleibt uns aktuell nichts anderes übrig als den Wert genau im Blick zu behalten. Erst wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, darf der Unterricht nach Szenario B entsprechend der Vorgaben wieder aufgenommen werden. Ihr erhaltet dann selbstverständlich eine weitere Nachricht.
Ab dem 08. März 2021 bis zu den Osterferien ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Szenario B der Sekundarbereiche I und II auch am Sitzplatz verpflichtend ist. Alltagsmasken werden hier weiterhin als ausreichend angesehen.
Außerdem wird die Präsenzpflicht ab dem 08. März 2021 wieder hergestellt. Das bedeutet, dass es dann nicht mehr möglich ist, sich vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Die Regelungen für die Risikogruppen bleiben aber weiterhin gültig.
Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
12_03_2021
(aktualisiert am 12.03.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
in der vergangenen Woche hatte ich Sie und Euch darüber informiert, dass der Präsenzunterricht ab dem 15.03.2021 zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 sowie 12 gemäß Szenario B (Wechselmodell) wieder beginnen sollte, sofern der Inzidenzwert in der Region Hannover an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen sollte.
Der für unsere Schule geltende Inzidenzwert ist der des Landkreises "Region Hannover" und auf folgender Website einsehbar: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/.
Leider ist der Wert im Laufe der Woche nicht ein einziges Mal unter die 100er-Marke gesunken, daher wird am kommenden Montag, 15.03.2021 weiterhin kein Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis 12 stattfinden können, sondern es gilt weiterhin das Szenario C (Distanzlernen). Wir werden den Inzidenzwert weiterhin genau im Blick behalten. Erst wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, darf der Unterricht nach Szenario B entsprechend der Vorgaben wieder aufgenommen werden. Selbstverständlich werde ich dann eine weitere Nachricht verschicken.
Weiterhin gilt zunächst bis zu den Osterferien, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Szenario B der Sekundarbereiche I und II auch am Sitzplatz verpflichtend ist. Alltagsmasken werden hier als ausreichend angesehen.
Nun wünsche ich Ihnen und Euch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
19_03_2021
(aktualisiert am 19.03.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
da der Inzidenzwert in der Region Hannover weiterhin über der Marke von 100 liegt (inzwischen mit 135,4 sogar deutlich), wird am kommenden Montag, 22.03.2021 weiterhin kein Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis 12 stattfinden können, sondern es gilt weiterhin das Szenario C (Distanzlernen).
Maßgeblich für einen Szenarienwechsel von C nach B oder B nach C ist ab sofort grundsätzlich eine öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung des jeweiligen Landkreises, in unserem Falle also der Region Hannover. Sobald die Region Hannover bekannt gegeben hat, dass aufgrund des jeweils dauerhaften Überschreitens oder Unterschreitens des Inzidenzwertes von 100 der Schulbesuch untersagt oder wieder zulässig ist, ist der Wechsel für den Fall des Wechsels in Szenario C am übernächsten Werktag und für den Fall des Wechsels in Szenario B an dem bekannt gegebenen Tag zu vollziehen. Dies soll verhindern, dass Schulen ständig zwischen den Szenarien B und C hin- und herwechseln müssen.
Ich rechne aufgrund der steigenden Inzidenzwerte, auch in der Region Hannover, aktuell nicht damit, dass vor den Osterferien noch Präsenzunterricht in den Jahrgängen 5-12 angeboten werden kann. Selbstverständlich würde ich dann aber eine weitere Nachricht verschicken.
Außerdem sollen demnächst freiwillige Corona-Selbsttests in Schulen durchgeführt werden. Auch wenn das genaue Procedere noch nicht endgültig geklärt ist, finden Sie und Ihr schon einmal die zugehörigen Informationsblätter des Kultusministeriums sowie die Einverständniserklärung, die Voraussetzung für eine Teilnahme an den Tests ist, am Ende der Seite.
Sollten Sie oder solltet Ihr Interesse an solch einem Test haben, bitte ich darum, die Einverständniserklärung ausgefüllt per E-Mail an das Sekretariat zu schicken (sekretariat@mcg-gehrden.de). Bevor der genaue Ablauf nicht vollständig geklärt ist, können die Tests allerdings nicht starten. Daher werden die Test erst nach den Osterferien beginnen können.
Nun wünsche ich Ihnen und Euch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
Informationen für Schülerinnen und Schüler Informationen für Erziehungsberechtigte |
25_03_2021
(aktualisiert am 25.03.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
anbei finden Sie und Ihr den aktuellen Brief unseres Kultusministers, der wichtige Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien enthält.
1.) Zentraler Punkt ist dabei, dass im Szenario B nun auch wieder schriftliche Klassenarbeiten geschrieben werden dürfen.
Ansonsten gelten die aktuellen Regelungen weiterhin:
2.) Es bleibt bei der bestehenden Präsenzpflicht.
3.) Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden alle Schülerinnen und Schüler im Szenario B unterrichtet. Der Wechsel der Szenarien beim Über- bzw. Unterschreiten des Grenzwertes wird über eine Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde vor Ort kommuniziert und umgesetzt.
Ob Präsenzunterricht unter Beachtung von Aspekt Nr. 3 damit am 12.04.2021 wieder möglich sein wird, ist heute leider nicht absehbar. Der Inzidenzwert liegt in der Region Hannover bei 120,8 (Stand 25.03.3021).
Welche Entscheidung das Kultusministerium bzgl. der Selbsttest treffen wird, steht noch nicht fest. Sobald mir weitere Informationen dazu vorliegen, informiere ich Sie und Euch selbstverständlich umgehend.
Ich wünsche Ihnen und Euch schon heute ein schönes Osterfest im kleinen Kreis mit der Familie und gute Erholung.
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
09_04_2021
(aktualisiert am 09.04.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
in seiner E-Mail vom Dienstag, 06.04.21 hat Herr Zörkendörfer Sie und Euch bereits über die wichtigsten Neuregelungen zum Schulbetrieb nach den Osterferien informiert.
Aufgrund des nach wie vor hohen Inzidenzwertes in der Region Hannover (Stand heute: 105,7) müssen wir leider davon ausgehen, dass zu Beginn der kommenden Woche kein regulärer Unterricht stattfinden wird, sondern weiterhin Szenario C (Distanzlernen) gilt. Das Wechselmodell mit Testpflicht (Szenario B) kann erst angewandt werden, sobald der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt und die Region Hannover eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgegeben hat. Darüber würde ich selbstverständlich umgehend informieren.
Am 12.04. findet kein regulärer Unterricht statt, auch keine Notbetreuung. Dieser Tag ist vorgesehen, um die Test-Kits an die Schülerinnen und Schüler aus der Notbetreuung auszugeben. Videokonferenzen können selbstverständlich auch am 12.04. stattfinden.
Wir erwarten in den kommenden Tagen eine weitere Lieferung an Testkits. Sobald diese eingetroffen ist, werden wir einen Plan veröffentlichen, nach dem alle anderen Schülerinnen und Schüler sich die Tests abholen können. Genauere Informationen dazu folgen in der kommenden Woche.
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende,
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
14_04_2021
(aktualisiert am 14.04.2021)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
hiermit möchte ich Sie und Euch darüber informieren, in welcher Form die Selbstests am MCG "ausgegeben" werden und wie bzw. wann diese angewendet werden sollen.
Die Schule wird die Selbsttests zur Maximierung des Infektionsschutzes spätestens Ende der Woche per Post versenden, damit beim Abholen keine Schlangen entstehen. In dem Großbrief befinden sich unter anderem zwei Testkits pro Schülerin bzw. Schüler sowie der ausgedruckte Elternbrief dazu. Bitte wundern Sie sich also nicht, wenn Sie in dem pdf-Dokument von zwei beigefügten Selbsttests lesen. Diese werden natürlich nur dem echten Brief beigefügt. Der Umschlag wird auch den Laufzettel "Mitteilung eines negativen Testergebnisses" zum Nachweis des durchgeführten Tests in Papierform enthalten. Als Serviceleistung legen wir darüber hinaus das optionale, aber ggf. notwendige Formular zur Befreiung von der Präsenzpflicht in den Umschlag hinein, falls Sie davon Gebrauch machen möchten.
Nach den Osterferien gelten deshalb für den Schulbesuch in Kurzform folgende Regeln:
- Alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht (Szenario A oder B) oder in der Notbetreuung testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause. Dafür sind ausschließlich die Tage Montag und Mittwoch festgelegt (Jg. 12: Montag und Donnerstag, Jg. 13: vor jeder Abiturprüfung).
- Dazu sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die Tests sind nicht freiwillig.
- Nur die Schülerinnen und Schüler, die in der Woche die Schule besuchen, führen den Selbsttests an den vorgegebenen Tagen (s.o.) durch. Schülerinnen und Schüler, die im Home-Office verbleiben, testen sich also nicht.
- Die ersten Test-Kits erhalten sie spätestens Anfang nächster Woche per Post von der Schule, die weiteren dann beim nächsten Besuch der Schule.
- Die Eltern unterschreiben, dass der Test durchgeführt wurde und dass das Ergebnis negativ war (Laufzettel "Mitteilung eines negativen Testergebnisses").
- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich nicht zu Hause getestet hat, holt sie bzw. er das in der Schule nach. Das ist dann aber eine absolute Ausnahme. Im Normalfall wird morgens zu Hause getestet.
- Wenn das Testergebnis positiv ist, darf der Schüler oder die Schülerin die Schule nicht besuchen, die Schule muss sofort informiert werden.
- Die Eltern machen dann einen Termin bei einem Arzt oder einem Testzentrum für einen PCR-Test, um das Ergebnis des Selbsttests überprüfen zu lassen. Nur für den Weg dorthin darf die Wohnung verlassen werden, auch Besuch ist nicht erlaubt.
- Präsenzunterricht (Szenario B) darf dennoch nur stattfinden, wenn der Inzidenzwert an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt und die Region Hannover eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgibt. Leider sieht es auch heute immer noch nicht danach aus (Inzidenzwert von heute: 137,9).
Die vollständigen Informationen stehen in dem beigefügten Elternbrief. Bitte bestätigen Sie als Elternteil (bzw. als volljährige Schülerinnen und Schüler), diese Informationen erhalten zu haben, auf dem Rückabschnitt und geben Sie diesen schnellstmöglich digital bei der Klassenleitung ab. Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
23_04_2021
(aktualisiert am 23.04.2021)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
hiermit möchte ich Sie und Euch über die neusten Informationen aus dem Kultusministerium mit Hinweisen zur Umsetzung der sog. "Notbremse" in Niedersachsen informieren.
Derzeit spielt der aus den Medien bekannte Inzidenzwert von 165 nur für Grundschulen eine Rolle. Für weiterführende Schulen gilt zunächst weiterhin der strengere niedersächsische Richtwert von 100.
Am Status quo wird sich dadurch zunächst also leider nichts ändern. Bitte beachten Sie, dass zukünftig bundesweit einheitlich die Inzidenzwerte des RKI ausschlaggebend sein werden. Sie finden sie unter www.rki.de/inzidenzen. Ein Szenarienwechsel erfolgt auch weiterhin durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
Des Weiteren möchte ich Sie und Euch darüber informieren, in welcher Form die Selbstests am MCG "ausgegeben" werden und wie bzw. wann diese angewendet werden sollen.
Die Schule wird die Selbsttests zur Maximierung des Infektionsschutzes spätestens Ende der Woche per Post versenden, damit beim Abholen keine Schlangen entstehen. In dem Großbrief befinden sich unter anderem zwei Testkits pro Schülerin bzw. Schüler sowie der ausgedruckte Elternbrief dazu. Bitte wundern Sie sich also nicht, wenn Sie in dem pdf-Dokument von zwei beigefügten Selbsttests lesen. Diese werden natürlich nur dem echten Brief beigefügt. Der Umschlag wird auch den Laufzettel "Mitteilung eines negativen Testergebnisses" zum Nachweis des durchgeführten Tests in Papierform enthalten. Als Serviceleistung legen wir darüber hinaus das optionale, aber ggf. notwendige Formular zur Befreiung von der Präsenzpflicht in den Umschlag hinein, falls Sie davon Gebrauch machen möchten.
Nach den Osterferien gelten deshalb für den Schulbesuch in Kurzform folgende Regeln:
- Alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht (Szenario A oder B) oder in der Notbetreuung testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause. Dafür sind ausschließlich die Tage Montag und Mittwoch festgelegt (Jg. 12: Montag und Donnerstag, Jg. 13: vor jeder Abiturprüfung).
- Dazu sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die Tests sind nicht freiwillig.
- Nur die Schülerinnen und Schüler, die in der Woche die Schule besuchen, führen den Selbsttests an den vorgegebenen Tagen (s.o.) durch. Schülerinnen und Schüler, die im Home-Office verbleiben, testen sich also nicht.
- Die ersten Test-Kits erhalten sie spätestens Anfang nächster Woche per Post von der Schule, die weiteren dann beim nächsten Besuch der Schule.
- Die Eltern unterschreiben, dass der Test durchgeführt wurde und dass das Ergebnis negativ war (Laufzettel "Mitteilung eines negativen Testergebnisses").
- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich nicht zu Hause getestet hat, holt sie bzw. er das in der Schule nach. Das ist dann aber eine absolute Ausnahme. Im Normalfall wird morgens zu Hause getestet.
- Wenn das Testergebnis positiv ist, darf der Schüler oder die Schülerin die Schule nicht besuchen, die Schule muss sofort informiert werden.
- Die Eltern machen dann einen Termin bei einem Arzt oder einem Testzentrum für einen PCR-Test, um das Ergebnis des Selbsttests überprüfen zu lassen. Nur für den Weg dorthin darf die Wohnung verlassen werden, auch Besuch ist nicht erlaubt.
- Präsenzunterricht (Szenario B) darf dennoch nur stattfinden, wenn der Inzidenzwert an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt und die Region Hannover eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgibt. Leider sieht es auch heute immer noch nicht danach aus (Inzidenzwert von heute: 137,9).
Die vollständigen Informationen stehen in dem beigefügten Elternbrief. Bitte bestätigen Sie als Elternteil (bzw. als volljährige Schülerinnen und Schüler), diese Informationen erhalten zu haben, auf dem Rückabschnitt und geben Sie diesen schnellstmöglich digital bei der Klassenleitung ab. Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
Laufzettel "Mitteilung eines negativen Testergebnisses" |
04_05_2021
(aktualisiert am 04.05.2021)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
hiermit möchte ich Sie und Euch über den neuen Brief des Kultusministers mit der Bitte um Beachtung informieren.
Die zentrale Information ist folgende:
Ab Montag, 10.05.2021 ist Präsenzunterricht in Szenario B (Wechselmodell) für Jahrgang 12 unabhängig vom Inzidenzwert vorgesehen, für alle anderen Jahrgänge gilt ebenfalls Szenario B (Wechselmodell) bei Inzidenzwerten unter 165.
In der am 10.05.2021 beginnende Woche (KW 19) beginnt der Wechselunterricht mit der Gruppe B! In der am 17.05.2021 beginnenden Woche (KW 20) hat demnach die Gruppe A Unterricht. |
Da der Wert in der Region Hannover aktuell darunter liegt (Wert von heute: 122,4), wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises rechtzeitig erscheinen, so dass ab dem 10.05.2021 wieder Präsenzunterricht für alle Jahrgänge nach Szenario B stattfinden würde.
Aufgrund der geltenden Testpflicht ist weiterhin eine Befreiuung von Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht durch die Erziehungsberechtigten möglich. Das Formular befindet sich genau wie das zur Mitteilung eines negativen Testergebnisses auf unserer Website und ist den Familien auch postalisch zugeschickt worden. Außerdem befinden sich beide Formulare auch noch einmal am Ende dieser Seite.
Ansonsten gilt das (bereits aus meiner letzten E-Mail) bekannte Procedere der Testpflicht, an das ich gerne noch einmal erinnere:
- Alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht (Szenario A oder B) oder in der Notbetreuung testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause. Dafür sind ausschließlich die Tage Montag und Mittwoch festgelegt (Jg. 12: Montag und Donnerstag, Jg. 13: vor jeder Abiturprüfung).
- Dazu sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die Tests sind nicht freiwillig.
- Nur die Schülerinnen und Schüler, die in der Woche die Schule besuchen, führen den Selbsttests an den vorgegebenen Tagen (s.o.) durch. Schülerinnen und Schüler, die im Home-Office verbleiben, testen sich also nicht.
- Die ersten Test-Kits haben Sie per Post von der Schule erhalten, die weiteren werden dann beim nächsten Besuch der Schule an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
- Die Eltern unterschreiben, dass der Test durchgeführt wurde und dass das Ergebnis negativ war (Laufzettel "Mitteilung eines negativen Testergebnisses").
- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich nicht zu Hause getestet hat, holt sie bzw. er das in der Schule nach. Das ist dann aber eine absolute Ausnahme. Im Normalfall wird morgens zu Hause getestet.
- Wenn das Testergebnis positiv ist, darf der Schüler oder die Schülerin die Schule nicht besuchen, die Schule muss sofort informiert werden.
- Die Eltern machen dann einen Termin bei einem Arzt oder einem Testzentrum für einen PCR-Test, um das Ergebnis des Selbsttests überprüfen zu lassen. Nur für den Weg dorthin darf die Wohnung verlassen werden, auch Besuch ist nicht erlaubt.
- Für den neunten Punkt gilt zukünftig der neue Inzidenzwert von 165 als Grenze zwischen Präsenzunterricht (Szenario B) und Distanzlernen, also (neu) Präsenzunterricht (Szenario B) darf nur stattfinden, wenn der Inzidenzwert an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegt und die Region Hannover eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgibt.
Ich wünsche uns allen einen erfolgreichen Neustart in den Präsenzunterricht!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
Laufzettel "Mitteilung eines negativen Testergebnisses" Formular zur Befreiung von der Präsenzpflicht Brief an die Schüler*Innen der Sekundarstufe I |
21_05_2021
(aktualisiert am 21.05.2021)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
hiermit möchte ich Sie und Euch über den neuen Brief des Kultusministers informieren.
Aufgrund der aktuell schnell sinkenden Inzidenzwerte wird mit der nächsten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab dem 31.05.2021 folgender Stufenplan eingeführt:
Bis zu einem Inzidenzwert von 50 gilt Szenario A (alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht, Ausnahme bei Befreiuung von der Präsenzpflicht),
ab einem Inzidenzwert von 50 wird Szenario B angewendet (Schule im Wechselmodell) und
ab einem Inzidenzwert von 165 findet ausschließlich Distanzlernen im Szenario C statt (ausgenommen Jahrgang 12 und Abiturprüfungen im Jahrgang 13).
Der für uns maßgebliche Inzidenzwert der Region Hannover liegt heute (21.05.21) bei 53,8 und damit über 50. Aktuell ist damit noch nicht vorhersehbar, welches Szenario am 31.05.21 für uns gelten wird. Ein Szenarienwechsel erfolgt, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Grenzwert überschreitet bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreitet. Ein Szenariowechsel von B nach A erfolgt zudem erst am darauffolgenden Montag, um der Schule den notwendigen Vorlauf für die Organisation zu geben. Dieser Wechsel wird dann durch eine Allgemeinverfügung der Region Hannover bekanntgegeben. Zusätzlich erhalten Sie auch eine E-Mail von mir.
Im Szenario A gelten fast alle Schutzmaßnahmen auch weiterhin, also Mund-Nase-Schutz, Testpflicht, Lüften und Hygieneregeln. Lediglich das Abstandsgebot wird durch das Kohortenprinzip ersetzt. Außerdem ist im Szenario A auch an offenen Ganztagsschulen wieder ein Nachmittagsangebot möglich und dieses werden wir auch anbieten. Ich bitte Sie und euch um Verständnis dafür, dass ich dazu heute noch keine Details zur Umsetzung an unserer Schule nennen kann. Die Schulleitung wird sich in der kommenden Woche mit diesem Thema beschäftigen und die Schulgemeinschaft dann informieren.
Nun wünsche ich Ihnen und euch ein schönes verlängertes Pfingstwochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
Stufenplan des Kultusministeriums Laufzettel "Mitteilung eines negativen Testergebnisses" Formular zur Befreiung von der Präsenzpflicht Brief an die Schüler*Innen der Sekundarstufe I |
26_05_2021
(aktualisiert am 26.05.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
da der Inzidenzwert am vergangenen Freitag, 21.05.21 bei 53,8 und damit über 50 lag, aufgrund der mit großem organisatorischen Aufwand verbundenen bevorstehenden mündlichen Abiturprüfungen in der kommenden Woche und um die Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, hat die Schulleitung heute entschieden, dass in der kommenden Woche (31.05.21 bis 04.06.21) auf jeden Fall noch einmal Szenario B angewendet werden wird. Zum jetzigen Zeitpunkt (Inzidenzwert von heute: 42,8) ist davon auszugehen, dass bei gleichbleibend positiver Entwicklung der Anzahl der Neuinfektionen mit COVID-19 in der Woche ab dem 07.06.21 dann Szenario A gelten wird. Bezüglich der Regelungen zum Szenario A verweise ich auf meine E-Mail aus der letzten Woche (21. Mai 2021). Selbstverständlich verschicke ich eine weitere E-Mail, wenn es am 07.06.21 tatsächlich zum Wechsel in Szenario A kommen sollte.
Weitere Informationen zum Ganztagsbetrieb in Szenario A folgen in einer separaten E-Mail von Herrn Zörkendörfer in der kommenden Woche.
| Coronabezogene Mitteilungen des Schulleiters (einschließlich der Informationen vom 21.05.2021) |
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
Stufenplan des Kultusministeriums Laufzettel "Mitteilung eines negativen Testergebnisses" Formular zur Befreiung von der Präsenzpflicht Brief an die Schüler*Innen der Sekundarstufe I |
01_06_2021
(aktualisiert am 02.06.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
der letzte Brief unseres Kultusministers vom 21.05.2021 und die rechtliche Auslegung desselben durch die Schulleitung ist Ihnen und euch aus meiner E-Mail vom 26.05.2021 bekannt. Darin hatte ich darüber informiert, dass das MCG in Abstimmung mit dem Vorstand des Schulelternrates ab kommendem Montag, 07.06.2021 in Szenario A wechseln wird. Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover als übergeordnete Behörde hat uns heute mitgeteilt, dass eine andere Auslegung des Briefinhaltes von Herrn Tonne intendiert war, und uns aufgefordert, den Wechsel in Szenario A so schnell wie möglich zu vollziehen. Daher wird bereits ab übermorgen, Donnerstag, 03.06.2021 Szenario A am MCG umgesetzt, wobei die AGs erst in der kommenden Woche (07.06.2021) starten werden. Genauere Informationen zum Ganztag und zu den AGs folgen in einer separaten E-Mail von Herrn Zörkendörfer.
Der Wechsel in Szenario A beginnt für alle Schülerinnen und Schüler am Donnerstag, 03.06.2021 zunächst mit einer Doppelstunde bei Klassenleitung bzw. Tutor(in), in der das neue schuleigene Hygienekonzept zum Szenario A sowie die Pausenaufenthaltsbereiche besprochen werden.
Die Schülerinnen und Schüler der Woche A, führen die Corona-Selbsttests in dieser Woche ganz regulär zu Hause durch, das nächste Mal also am morgigen Mittwoch, 02.06.2021 (Jahrgang 12 am Donnerstag, 03.06.2021).
Da die Schülerinnen und Schüler der Woche B in dieser Woche bisher noch nicht in der Schule waren, müssen diese ausnahmsweise am Donnerstagmorgen (03.06.2021) zu Hause einen Corona-Selbsttest durchführen, sich den Laufzettel entsprechend abzeichnen lassen und ihn der Klassenleitung bzw. Tutor(in) vorzeigen. In der nächsten Woche ab dem 07.06.2021 sind die Testtage dann wieder ganz regulär Montag und Mittwoch (Jg. 12: Donnerstag).
Damit sind ab Donnerstag, 03.06.2021 alle Schülerinnen und Schüler wieder an Bord und ich wünsche uns allen einen erfolgreichen Neustart mit der kompletten Schulgemeinschaft in die letzten Wochen des Schuljahres!
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, als Nachtrag zu meiner gestrigen E-Mail, in der ich Ihnen und euch mitgeteilt habe, dass ab morgen (Donnerstag, 03.06.21) wieder Szenario A am MCG umgesetzt wird, möchte ich hiermit darüber informieren, dass eine bereits beantragte Befreiung von der Präsenzpflicht unabhängig vom Wechsel des Szenarios weiterhin gültig bleibt und es genauso auch künftig möglich ist, das Recht auf Befreiung von der Präsenzpflicht in Anspruch zu nehmen. Das dafür notwendige Formular ist allen Eltern und Erziehungsberechtigten übersandt worden und steht am Ende dieser Seite zum Download bereit. |
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
Stufenplan des Kultusministeriums Laufzettel "Mitteilung eines negativen Testergebnisses" Formular zur Befreiung von der Präsenzpflicht Brief an die Schüler*Innen der Sekundarstufe I |
21_06_2021
(aktualisiert am 21.06.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund einer neuen Rundverfügung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Hannover muss ab sofort im Freien keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden. Für die Gänge und Flure im Schulgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer MNB grundsätzlich weiterhin.
Auch wenn die Inzidenzwerte derzeit erfreulich niedrig sind, bitte ich Sie und euch auch weiterhin um eine konsequente Beachtung der Hygieneregeln, insbesondere die regelmäßige Durchführung der Selbsttests montags und mittwochs (Jg. 12: montags und donnerstags), die Händedesinfektion beim Betreten des Schulgebäudes sowie die konsequente Berücksichtigung der Einbahnstraßenregelungen. Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
Stufenplan des Kultusministeriums |
23_06_2021
(aktualisiert am 23.06.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
anbei finden Sie und Ihr den neuen Brief unseres Kultusministers, in dem er einen Ausblick auf das kommende Schuljahr wagt. Geplant ist zunächst ein Schuljahresbeginn im Szenario A. Wie im letzten Jahr auch, wird diese Planung jeweils vier und zwei Wochen vor Beginn des Schuljahres überprüft und ggf. angepasst.
Auch der Start ins kommende Schuljahr wird weiterhin geprägt sein von den bekannten Infektionsschutzmaßnahmen:
- Es gilt weiter der Stufenplan der angibt, welche Maßnahme wann gilt.
- In Bussen und Bahnen muss weiter eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
- Auch in der Schule wird in bestimmten Bereichen weiter eine Mund-Nase-Bedeckung getragen – je nach Infektionslage auch im Unterricht.
- Bis Ende September gilt weiter die Testpflicht. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind davon ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler, für die die Testpflicht gilt, können bis Ende September vom Präsenzunterricht befreit werden.
- Es gelten weiter die bekannten Hygieneregeln.
Für die Impfung der 12-16-jährigen Schülerinnen und Schüler, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, liegt bislang keine Empfehlung der STIKO vor. Unabhängig davon steht es Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten jetzt schon frei, Ihr Kind für eine Impfung anzumelden. Eine entsprechende Information dazu befindet sich ebenfalls im Anhang.
Am Freitag, 02. Juli 2021 findet um 10:30 Uhr die feierliche Entlassung der Abiturientinnen und Abiturenten auf der Waldbühne Gehrden statt. Daher endet der Unterricht an diesem Tag für alle Schülerinnen und Schüler bereits nach der zweiten Stunde. Diejenigen Klassen, deren Unterricht freitags planmäßig zur 2. Stunde beginnt, werden an diesem Tag auch in der 1. Stunde Unterricht haben. Ich bitte um Verständnis für diese notwendige Änderung in der Unterrichtsorganisation. Herzlichen Dank! Den entsprechenden Elternbrief dazu finden Sie ebenfalls im Anhang.
Uns allen wünsche ich einen erfolgreichen "Endspurt" auf den letzten Metern im laufenden Schuljahr!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
Stufenplan des Kultusministeriums Brief des Kultusministers an die Eltern |
30_08_2021
(aktualisiert am 30.08.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
mit dieser E-Mail möchte ich Sie und euch über die neuen Regelungen zum Schulstart am Donnerstag, 02.09.21 informieren. Das Kultusministerium möchte einen möglichst sicheren Beginn des Schuljahres gewährleisten, sodass es insbesondere für das Testen und das Tragen einer MNB (Mund-Nasen-Bedeckung) Änderungen zu beachten gibt. Bis zum 22.09.21 gilt gemäß Rundverfügung 22/2021 zunächst u.a.:
Testen:
- an den ersten 7 Schultagen nach den Ferien finden tägliche Selbsttestungen zu Hause statt,
- dann Testungen 3x in der Woche zu Hause (befreit: Vollständig Genesene/Geimpfte)
MNB (Mund-Nasen-Bedeckung):
- im Gebäude und im Unterricht (Sitzplatz)
- ab 14 Jahre MNB als medizinische Maske (wie ÖPNV)
- außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände keine MNB
- Beeinträchtigte mit ärztlichem Attest oder amtlicher Bescheinigung sowie Kinder unter 6 Jahren sind vom Tragen der Maske befreit
- Maskenpausen sind unbedingt zu beachten, z.B. im Rahmen der Lüftungspause 20-5-20, beim Essen und Trinken
Grundsätzlich gilt darüber hinaus weiterhin:
- Einhaltung der AHA+L Regelungen und der allgemeinen Hygieneregelungen auf der Grundlage des Rahmenhygieneplans
- schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen bzw. Quarantäneanordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes im Falle eines Infektionsfalles in der Schule
Für eine Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall gilt künftig (der neue Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht befindet sich am Ende dieses Abschnitts): Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht, wenn
- vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder
- die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht, oder
- Schülerinnen und Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Der Härtefall gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.
Ein landesweiter Wechsel in ein Szenario B oder C ist nicht mehr vorgesehen. Bei Infektionsausbrüchen an Schulen wird künftig das zuständige Gesundheitsamt – soweit das nötig ist – schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen anordnen.
Bitte beachten Sie das Informationsschreiben für Eltern (Reiserückkehrende) mit den gültigen Quarantäneregelungen auf den Seiten 3 und 4 der Datei "2021-08-24_Infopaket_Schulstart.pdf" im Anhang, wenn Sie in den Sommerferien eine Auslandsreise unternommen haben. Insbesondere die Tabelle auf Seite 4 ist dabei in Verbindung mit dem Link www.rki.de/risikogebiete sicherlich hilfreich, um zu Entscheiden, ob eine Quarantäne erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, informieren Sie bitte umgehend die Schule (Sekretariat und Klassenleitung) über die Dauer der Quarantänemaßnahme. Herzlichen Dank!
Das Infopaket zum Schulstart enthält zusätzlich noch Informationen der Landesregierung für Eltern zum Thema Impfen.
Der Unterricht beginnt am Donnerstag, 02.09.2021 für alle Schülerinnen und Schüler mit Unterricht bei Klassenleitung bzw. Tutor(in). In dieser Zeit wird u.a. der schuleigene Hygieneplan Corona in der aktuellsten Fassung (s. am Ende des Abschnitts) noch einmal ausführlich besprochen. Unser Formular für die Mitteilung der Corona-Selbsttests haben wir ebenfalls aktualisiert (s. am Ende des Abschnitts). Es gibt nun die Möglichkeit, einen Impf-/Genesenennachweis vorzulegen.
Selbstverständlich leite ich Ihnen und euch gerne auch den neuesten Brief von Herrn Tonne an die Eltern weiter. Eine Version für Schülerinnen und Schüler gibt es diesmal leider nicht.
Nun wünsche uns allen einen erfolgreichen Start ins Schuljahr 2021/22!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
Elternbrief des Kultusministers Infopaket Schulstart für das Schuljahr 2021/22 Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht |
23_09_2021
(aktualisiert am 23.09.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
hiermit informiere ich Sie und Euch über den neuesten Brief unseres Kultusministers (in den unterschiedlichen Fassungen für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler der Sek. I bzw. Sek. II am Ende der Seite), der darüber Aufschluss gibt, dass es mit den Selbsttests nach den Herbstferien weitergeht, und zwar jeden Tag in der Woche unmittelbar im Anschluss an die Herbstferien, dann im bekannten Rhythmus 3x pro Woche, der auch bis zu den Herbstferien gültig ist.
Parallel zur neuen Corona-Verordnung ist auch die neue Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Kraft getreten. Diese schafft einen verbindlichen Rahmen im Umgang mit einem Infektions- oder Verdachtsfall, wobei folgende Aspekte für die Schule besonders relevant sind:
- Wer ein positives Selbsttest-Ergebnis erhält, begibt sich sofort in Absonderung, d. h. er bleibt zu Hause, empfängt dort keinen Besuch und meidet persönliche Kontakte (Ausnahmen gelten z. B. in medizinischen Notfällen oder bei notwendigen Arztbesuchen). Er/Sie informiert die Schule und das zuständige Gesundheitsamt und lässt zur Abklärung einen PCR-Test durchführen.
- Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv PCR-getesteten Person leben, sowie Personen, die nach Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes als enge Kontaktpersonen gelten, begeben sich ebenfalls in Absonderung – es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder genesen und haben keinerlei Symptome.
- Das zuständige Gesundheitsamt legt im Einzelfall fest, wer als enge Kontaktperson gilt. In der Schule betrifft das in der Regel die direkten Sitznachbarn des Indexfalls. Ist das Gesundheitsamt nicht erreichbar, schickt die Schulleitung die direkten Sitznachbarn ins Distanzlernen (Ausnahmen: Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler).
- Infizierte Personen begeben sich für 14 Tage nach Bestätigung der Infektion durch einen PCR-Test in Quarantäne. Voraussetzung für die Beendigung der Quarantäne nach diesen 14 Tagen ist, dass die Person zu diesem Zeitpunkt mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
- Enge Kontaktpersonen haben die Möglichkeit, die Zeit der Absonderung durch ein negatives Testergebnis zu verkürzen, sich also „freizutesten“. Für Schülerinnen und Schüler ist das bereits nach fünf Tagen durch einen Antigen-Schnelltest unter professioneller Aufsicht oder einen PCR-Test möglich. Diese Tests sind kostenlos in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchführbar. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden, um wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ohne Testung ist eine Rückkehr nach 10 Tagen möglich – vorausgesetzt es liegen keine Krankheitssymptome vor.
Eine Presseinformation zur weiteren Erläuterung zu dieser Absonderungsverordnung finden Sie und Ihr ebenfalls am Ende dieser Seite.
Außerdem wurde der Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht geringfügig modifiziert (jetzt werden auch Angehörige von Schülerinnen und Schülern berücksichtigt, bei denen das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes trotz Impfung besteht). Die neue Fassung befindet sich im am Ende der Seite.
Der Erlass "Regelungen zu schriftlichen Arbeiten in den Schuljahrgängen 3 bis 10 für alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021/2022" ist geringfügig angepasst worden. Die Lesefassung mit den rot gedruckten Veränderungen befindet sich zur Kenntnisnahme am Ende dieser Seite. Es handelt sich dabei um Präzisierungen bzw. Klarstellungen gegenüber der ursprünglichen Fassung.
Abschließend möchte noch auf den Foto- und Bilderwettberwerb "75 Jahre Niedersachsen – Unsere Heimat mit euren Augen" hinweisen, bei dem es tolle Preise zu gewinnen gibt. Mimachen dürfen alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Details zum Wettbewerb können dem Brief am Ende der Seite (Brief_Wettbewerb_GS_SekI.pdf) sowie der Bilddatei "Fotowettbewerb_MitEurenAugen_November_Verlaengerung.png" entnommen werden.
Einen schönen Abend und mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
15_10_2021
(aktualisiert am 15.10.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
hiermit informiere ich Sie und Euch über den neuesten Brief unseres Kultusministers (in den bekannten unterschiedlichen Fassungen für Schülerinnen der Sekundarstufe I bzw. II sowie die Eltern), der u.a. noch einmal daran erinnert, dass es mit den Selbsttests nach den Herbstferien weitergeht, und zwar jeden Tag in der Woche unmittelbar im Anschluss an die Herbstferien, dann im bekannten Rhythmus 3x pro Woche, der auch vorher gültig war.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
10_11_2021
(aktualisiert am 10.11.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Ende der Seite erhalten Sie und Ihr wie gewohnt die Dokumente zur aktuellen Corona-Landesverordnung. Diese enthalten neben den Anschreiben an die Eltern und Erziehungsberechtigten (ungekürzt und gekürzt) die aktualisierte Fassung des Rahmen-Hygieneplans Corona Schule (RHP) sowie das Poster "Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus" als sehr kompakte Zusammenfassung des neuen Rahmenhygieneplans.
Dieser Rahmen-Hygieneplan tritt am 11.11.2021 in Kraft.
Der Inhalt wurde deutlich gestrafft. Zugunsten einer besseren Übersichtlichkeit werden in diesem RHP im Wesentlichen nur noch allgemeine Regeln vorgegeben, die auf alle Situation in Schulen angewendet werden müssen.
Für Schülerinnen und Schülern gab es diesmal keinen gesonderten Brief.
Einen schönen Tag und mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
24_11_2021
(aktualisiert am 24.11.2021)
Entsprechend dem am 23.11.2021 veröffentlichten Infektionsschutzgesetzes, hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt folgende Hinweise erteilt:
Umgang mit Kontaktpersonen im Kontext von Schulen:
Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT)
Um den Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler*innen möglichst dauerhaft stattfinden zu lassen, sollen die Quarantäneanordnungen für enge Kontaktpersonen im Schulsetting und dem damit bedingten Unterrichtsausfall möglichst reduziert werden, ohne das infektiologische Restrisiko zu erhöhen.
Anstelle der bisherigen Quarantänen bei Schüler*innen, die in Schulen Kontakt mit SARS-CoV-2-Fällen hatten, soll daher ein Test-basierter Ansatz im Kontaktpersonenmanagement angewendet werden, ein „anlassbezogenes intensiviertes Testen“ (ABIT).
Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT)
Rahmenbedingungen:
- Das Routine-Testkonzept in Schulen mit 3 Tests pro Woche wird durchgeführt.
- Selbsttests, wie sie für die Routinetestung verwendet werden, werden auch im ABIT anerkannt.
- Die infizierte/SARS-CoV-2-positive Indexperson begibt sich immer in Isolation
- Ein Freitesten erfolgt entsprechend den RKI-Entlassungskriterien (i. d. R. mind. 14 Tage, Verkürzung auf 5 Tage mit PCR-Test nur für asymptomatische, vollständig geimpfte Personen möglich).
- Die Hygienekonzepte werden weiterhin umgesetzt. Insbesondere das korrekte Tragen einer Mundnasenbedeckung/eines Mundnasenschutzes (Maske) bietet einen guten Schutz vor dem Eintrag und der Weiterverbreitung der SARS-CoV-2 Viren durch prä- und asymptomatische Personen und wird daher beibehalten, auch am Sitzplatz.
Vorgehen:
- Die Prozedur des ABIT startet am Tag, nachdem ein*e Schüler*in der Schule mitteilt, dass sie oder er in der PCR oder im Selbsttest positiv getestet wurde.
- In diesem Fall testet sich die gesamte Klasse/Lerngruppe täglich (maximal 5 Schultage hintereinander). Außerdem werden die Schüler*innen angehalten, sich verstärkt auf Symptome zu beobachten.
- Bestätigt sich ein positiver Selbsttest nicht durch die PCR, so endet das ABIT; der regelmäßige Testmodus (3-mal wöchentlich) tritt wieder in Kraft.
- Bestätigt sich der Selbsttest durch ein positives PCR Ergebnis, so wird ABIT fortgeführt, bis 5 Schultage erreicht sind.
- Auch Schüler*innen, die geimpft oder genesen sind, nehmen am ABIT teil.
- Wenn Schüler*innen während des ABIT positiv getestet werden, finden die gleichen Maßnahmen statt, wie sonst auch (Isolation, Meldung an das Gesundheitsamt etc). In diesem Fall wird ABIT 5 Schultage nach dem zuletzt aufgetretenen Fall fortgeführt, soweit das Gesundheitsamt keine andere Weisung erteilt.
- Alle anderen Schüler*innen mit negativem Selbsttestergebnis gehen weiter zur Schule.
- An schulfreien Tagen (inkl. Wochenenden) muss nicht getestet werden.
Aufgaben/Pflichten
Eltern/Schüler*innen:
- Sorgfältige Durchführung der Selbsttests im Rahmen von ABIT.
- Information der Schule und des Gesundheitsamtes (gemäß Absonderungsverordnung) bei positivem Selbsttest, sowie Bestätigung des positiven Selbsttests durch PCR.
- Bei allen (d. h. auch bei geimpften und genesenen) Schüler*innen, die dem ABIT unterliegen, sollten jegliche Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hindeuten, ernst genommen werden und ein Schulbesuch unterbleiben.
- Für die Zeit des ABIT sollen die Schüler*innen (d. h. auch geimpfte und genesene) ein Selbstmonitoring zu Symptomen durchführen (ggf. unter Nutzung des Symptomtagebuches des RKI (Vorlage unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Tagebuch_Kontaktpersonen.html)
Das vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt veröffentlichte Dokument und die vom Kultusministerium veröffentlichten Elternbriefe finden Sie/findet Ihr am Ende dieser Seite.
Einen schönen Tag und mit freundlichen Grüßen
Christian Steinert, StD
ständiger Vertreter des Schulleiters
13_12_2021
(aktualisiert am 13.12.2021)
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können die Lernenden in der kommenden Woche von Montag bis Mittwoch (20.-22.12.21) vom Unterricht frei gestellt werden. Verpasster Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden, Videokonferenzen oder Materialien für das Lernen daheim können leider nicht gestellt werden. Der Antrag zur Befreiung muss bis Donnerstag dieser Woche (16.12.) formlos bei der Klassenlehrkraft oder beim Tutor/bei der Tutorin gestellt werden. Dies geht nicht über den Iserv-Account der Lernenden, nutzen Sie dafür bitte Ihren privaten Account. |
Entsprechend dem am 23.11.2021 veröffentlichten Infektionsschutzgesetzes, hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt folgende Hinweise erteilt:
Umgang mit Kontaktpersonen im Kontext von Schulen:
Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT)
Um den Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler*innen möglichst dauerhaft stattfinden zu lassen, sollen die Quarantäneanordnungen für enge Kontaktpersonen im Schulsetting und dem damit bedingten Unterrichtsausfall möglichst reduziert werden, ohne das infektiologische Restrisiko zu erhöhen.
Anstelle der bisherigen Quarantänen bei Schüler*innen, die in Schulen Kontakt mit SARS-CoV-2-Fällen hatten, soll daher ein Test-basierter Ansatz im Kontaktpersonenmanagement angewendet werden, ein „anlassbezogenes intensiviertes Testen“ (ABIT).
Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT)
Rahmenbedingungen:
- Das Routine-Testkonzept in Schulen mit 3 Tests pro Woche wird durchgeführt.
- Selbsttests, wie sie für die Routinetestung verwendet werden, werden auch im ABIT anerkannt.
- Die infizierte/SARS-CoV-2-positive Indexperson begibt sich immer in Isolation
- Ein Freitesten erfolgt entsprechend den RKI-Entlassungskriterien (i. d. R. mind. 14 Tage, Verkürzung auf 5 Tage mit PCR-Test nur für asymptomatische, vollständig geimpfte Personen möglich).
- Die Hygienekonzepte werden weiterhin umgesetzt. Insbesondere das korrekte Tragen einer Mundnasenbedeckung/eines Mundnasenschutzes (Maske) bietet einen guten Schutz vor dem Eintrag und der Weiterverbreitung der SARS-CoV-2 Viren durch prä- und asymptomatische Personen und wird daher beibehalten, auch am Sitzplatz.
Vorgehen:
- Die Prozedur des ABIT startet am Tag, nachdem ein*e Schüler*in der Schule mitteilt, dass sie oder er in der PCR oder im Selbsttest positiv getestet wurde.
- In diesem Fall testet sich die gesamte Klasse/Lerngruppe täglich (maximal 5 Schultage hintereinander). Außerdem werden die Schüler*innen angehalten, sich verstärkt auf Symptome zu beobachten.
- Bestätigt sich ein positiver Selbsttest nicht durch die PCR, so endet das ABIT; der regelmäßige Testmodus (3-mal wöchentlich) tritt wieder in Kraft.
- Bestätigt sich der Selbsttest durch ein positives PCR Ergebnis, so wird ABIT fortgeführt, bis 5 Schultage erreicht sind.
- Auch Schüler*innen, die geimpft oder genesen sind, nehmen am ABIT teil.
- Wenn Schüler*innen während des ABIT positiv getestet werden, finden die gleichen Maßnahmen statt, wie sonst auch (Isolation, Meldung an das Gesundheitsamt etc). In diesem Fall wird ABIT 5 Schultage nach dem zuletzt aufgetretenen Fall fortgeführt, soweit das Gesundheitsamt keine andere Weisung erteilt.
- Alle anderen Schüler*innen mit negativem Selbsttestergebnis gehen weiter zur Schule.
- An schulfreien Tagen (inkl. Wochenenden) muss nicht getestet werden.
Aufgaben/Pflichten
Eltern/Schüler*innen:
- Sorgfältige Durchführung der Selbsttests im Rahmen von ABIT.
- Information der Schule und des Gesundheitsamtes (gemäß Absonderungsverordnung) bei positivem Selbsttest, sowie Bestätigung des positiven Selbsttests durch PCR.
- Bei allen (d. h. auch bei geimpften und genesenen) Schüler*innen, die dem ABIT unterliegen, sollten jegliche Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hindeuten, ernst genommen werden und ein Schulbesuch unterbleiben.
- Für die Zeit des ABIT sollen die Schüler*innen (d. h. auch geimpfte und genesene) ein Selbstmonitoring zu Symptomen durchführen (ggf. unter Nutzung des Symptomtagebuches des RKI (Vorlage unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Tagebuch_Kontaktpersonen.html)
Das vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt veröffentlichte Dokument und die vom Kultusministerium veröffentlichten Elternbriefe finden Sie/findet Ihr am Ende dieser Seite.
Einen schönen Tag und mit freundlichen Grüßen
Christian Steinert, StD
ständiger Vertreter des Schulleiters
17_12_2021
(aktualisiert am 17.12.2021)
Entsprechend dem am 23.11.2021 veröffentlichten Infektionsschutzgesetzes, hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt folgende Hinweise erteilt:
Umgang mit Kontaktpersonen im Kontext von Schulen:
Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT)
Um den Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler*innen möglichst dauerhaft stattfinden zu lassen, sollen die Quarantäneanordnungen für enge Kontaktpersonen im Schulsetting und dem damit bedingten Unterrichtsausfall möglichst reduziert werden, ohne das infektiologische Restrisiko zu erhöhen.
Anstelle der bisherigen Quarantänen bei Schüler*innen, die in Schulen Kontakt mit SARS-CoV-2-Fällen hatten, soll daher ein Test-basierter Ansatz im Kontaktpersonenmanagement angewendet werden, ein „anlassbezogenes intensiviertes Testen“ (ABIT).
Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT)
Rahmenbedingungen:
- Das Routine-Testkonzept in Schulen mit 3 Tests pro Woche wird durchgeführt.
- Selbsttests, wie sie für die Routinetestung verwendet werden, werden auch im ABIT anerkannt.
- Die infizierte/SARS-CoV-2-positive Indexperson begibt sich immer in Isolation
- Ein Freitesten erfolgt entsprechend den RKI-Entlassungskriterien (i. d. R. mind. 14 Tage, Verkürzung auf 5 Tage mit PCR-Test nur für asymptomatische, vollständig geimpfte Personen möglich).
- Die Hygienekonzepte werden weiterhin umgesetzt. Insbesondere das korrekte Tragen einer Mundnasenbedeckung/eines Mundnasenschutzes (Maske) bietet einen guten Schutz vor dem Eintrag und der Weiterverbreitung der SARS-CoV-2 Viren durch prä- und asymptomatische Personen und wird daher beibehalten, auch am Sitzplatz.
Vorgehen:
- Die Prozedur des ABIT startet am Tag, nachdem ein*e Schüler*in der Schule mitteilt, dass sie oder er in der PCR oder im Selbsttest positiv getestet wurde.
- In diesem Fall testet sich die gesamte Klasse/Lerngruppe täglich (maximal 5 Schultage hintereinander). Außerdem werden die Schüler*innen angehalten, sich verstärkt auf Symptome zu beobachten.
- Bestätigt sich ein positiver Selbsttest nicht durch die PCR, so endet das ABIT; der regelmäßige Testmodus (3-mal wöchentlich) tritt wieder in Kraft.
- Bestätigt sich der Selbsttest durch ein positives PCR Ergebnis, so wird ABIT fortgeführt, bis 5 Schultage erreicht sind.
- Auch Schüler*innen, die geimpft oder genesen sind, nehmen am ABIT teil.
- Wenn Schüler*innen während des ABIT positiv getestet werden, finden die gleichen Maßnahmen statt, wie sonst auch (Isolation, Meldung an das Gesundheitsamt etc). In diesem Fall wird ABIT 5 Schultage nach dem zuletzt aufgetretenen Fall fortgeführt, soweit das Gesundheitsamt keine andere Weisung erteilt.
- Alle anderen Schüler*innen mit negativem Selbsttestergebnis gehen weiter zur Schule.
- An schulfreien Tagen (inkl. Wochenenden) muss nicht getestet werden.
Aufgaben/Pflichten
Eltern/Schüler*innen:
- Sorgfältige Durchführung der Selbsttests im Rahmen von ABIT.
- Information der Schule und des Gesundheitsamtes (gemäß Absonderungsverordnung) bei positivem Selbsttest, sowie Bestätigung des positiven Selbsttests durch PCR.
- Bei allen (d. h. auch bei geimpften und genesenen) Schüler*innen, die dem ABIT unterliegen, sollten jegliche Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hindeuten, ernst genommen werden und ein Schulbesuch unterbleiben.
- Für die Zeit des ABIT sollen die Schüler*innen (d. h. auch geimpfte und genesene) ein Selbstmonitoring zu Symptomen durchführen (ggf. unter Nutzung des Symptomtagebuches des RKI (Vorlage unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Tagebuch_Kontaktpersonen.html)
Das vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt veröffentlichte Dokument und die vom Kultusministerium veröffentlichten Elternbriefe finden Sie/findet Ihr am Ende dieser Seite.
Einen schönen Tag und mit freundlichen Grüßen
Christian Steinert, StD
ständiger Vertreter des Schulleiters
13_01_2022
(aktualisiert am 13.01.2022)
© Niedersächsisches Kultusministerium
Entsprechend dem am 23.11.2021 veröffentlichten Infektionsschutzgesetzes, hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt folgende Hinweise erteilt:
Umgang mit Kontaktpersonen im Kontext von Schulen:
Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT)
Um den Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler*innen möglichst dauerhaft stattfinden zu lassen, sollen die Quarantäneanordnungen für enge Kontaktpersonen im Schulsetting und dem damit bedingten Unterrichtsausfall möglichst reduziert werden, ohne das infektiologische Restrisiko zu erhöhen.
Anstelle der bisherigen Quarantänen bei Schüler*innen, die in Schulen Kontakt mit SARS-CoV-2-Fällen hatten, soll daher ein Test-basierter Ansatz im Kontaktpersonenmanagement angewendet werden, ein „anlassbezogenes intensiviertes Testen“ (ABIT).
Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT)
Rahmenbedingungen:
- Das Routine-Testkonzept in Schulen mit 3 Tests pro Woche wird durchgeführt.
- Selbsttests, wie sie für die Routinetestung verwendet werden, werden auch im ABIT anerkannt.
- Die infizierte/SARS-CoV-2-positive Indexperson begibt sich immer in Isolation
- Ein Freitesten erfolgt entsprechend den RKI-Entlassungskriterien (i. d. R. mind. 14 Tage, Verkürzung auf 5 Tage mit PCR-Test nur für asymptomatische, vollständig geimpfte Personen möglich).
- Die Hygienekonzepte werden weiterhin umgesetzt. Insbesondere das korrekte Tragen einer Mundnasenbedeckung/eines Mundnasenschutzes (Maske) bietet einen guten Schutz vor dem Eintrag und der Weiterverbreitung der SARS-CoV-2 Viren durch prä- und asymptomatische Personen und wird daher beibehalten, auch am Sitzplatz.
Vorgehen:
- Die Prozedur des ABIT startet am Tag, nachdem ein*e Schüler*in der Schule mitteilt, dass sie oder er in der PCR oder im Selbsttest positiv getestet wurde.
- In diesem Fall testet sich die gesamte Klasse/Lerngruppe täglich (maximal 5 Schultage hintereinander). Außerdem werden die Schüler*innen angehalten, sich verstärkt auf Symptome zu beobachten.
- Bestätigt sich ein positiver Selbsttest nicht durch die PCR, so endet das ABIT; der regelmäßige Testmodus (3-mal wöchentlich) tritt wieder in Kraft.
- Bestätigt sich der Selbsttest durch ein positives PCR Ergebnis, so wird ABIT fortgeführt, bis 5 Schultage erreicht sind.
- Auch Schüler*innen, die geimpft oder genesen sind, nehmen am ABIT teil.
- Wenn Schüler*innen während des ABIT positiv getestet werden, finden die gleichen Maßnahmen statt, wie sonst auch (Isolation, Meldung an das Gesundheitsamt etc). In diesem Fall wird ABIT 5 Schultage nach dem zuletzt aufgetretenen Fall fortgeführt, soweit das Gesundheitsamt keine andere Weisung erteilt.
- Alle anderen Schüler*innen mit negativem Selbsttestergebnis gehen weiter zur Schule.
- An schulfreien Tagen (inkl. Wochenenden) muss nicht getestet werden.
Aufgaben/Pflichten
Eltern/Schüler*innen:
- Sorgfältige Durchführung der Selbsttests im Rahmen von ABIT.
- Information der Schule und des Gesundheitsamtes (gemäß Absonderungsverordnung) bei positivem Selbsttest, sowie Bestätigung des positiven Selbsttests durch PCR.
- Bei allen (d. h. auch bei geimpften und genesenen) Schüler*innen, die dem ABIT unterliegen, sollten jegliche Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hindeuten, ernst genommen werden und ein Schulbesuch unterbleiben.
- Für die Zeit des ABIT sollen die Schüler*innen (d. h. auch geimpfte und genesene) ein Selbstmonitoring zu Symptomen durchführen (ggf. unter Nutzung des Symptomtagebuches des RKI (Vorlage unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Tagebuch_Kontaktpersonen.html)
Das vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt veröffentlichte Dokument und die vom Kultusministerium veröffentlichten Elternbriefe finden Sie/findet Ihr am Ende dieser Seite.
Einen schönen Tag und mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
26_01_2022
(aktualisiert am 26.01.2022)
Zum Start ins zweite Halbjahr gelten wieder leicht veränderte Regelungen im Hinblick auf den Umgang mit der Pandemie.
So sind auch im Februar weiterhin tägliche Selbsttests für den Schulbesuch erforderlich.
Neu ist hierbei, dass dies auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler gilt. Nur „geboosterte“ Personen sind von der Testpflicht befreit, also alle, die dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft und genesen sind.
Entsprechende Infografiken zur Erläuterung befinden sich am Ende dieses Abschnitts. Damit gilt in den Schulen dann praktisch durchgängig ABIT (anlassbezogenes intensiviertes Testen), es bedarf keiner gesonderten Anordnung mehr.
Zu den ausgegebebenen Tests schreibt der Kultusminister: "Das Land Niedersachsen gibt ausschließlich geprüfte und zugelassene Tests an die Schulen aus. Bitte lassen Sie sich nicht von der sogenannten Negativ-Liste des Paul Ehrlich Instituts irritieren. Die dort aufgeführten Tests mit gleichem Namen wie die von uns ausgelieferten sind nicht identisch und unterscheiden sich häufig in der Zusatzbezeichnung." Die vollständigen neuen Briefe des Kultusministers habe ich Ihnen und euch in den unterschiedlichen Fassungen ebenfalls beigefügt.
Ich wünsche uns allen einen erfolgreichen Start ins zweite Halbjahr!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
© © Niedersächsisches Kultusministerium
© © Niedersächsisches Kultusministerium
© Niedersächsisches Kultusministerium
17_02_2022
(aktualisiert am 17.02.2022)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Ende der Seite finden Sie und Ihr die neuesten Briefe unseres Kultusministers im Nachgang der gestrigen Bund-Länder-Runde.
Zentraler Bestandteil ist der auch separat beigefügte Exit-Plan aus den Corona-Beschränkungen für den Schulbetrieb.
Bis Freitag, 04.03.2022 wird es demnach keine Veränderungen gegenüber der aktuellen Situation geben, d.h. es finden auch weiterhin tägliche Testungen nach den bekannten Regeln statt und alle tragen medizinische MNB auch am Sitzplatz.
Ab Montag, 07.03.22 wird die Anzahl der Tests pro Woche dann wieder auf drei reduziert (montags, mittwochs, freitags) und es gilt zusätzlich ABIT (anlassbezogenes intensiviertes Testen an fünf Schultagen in Folge beim Auftreten eines positiven Testergebnisses in einer Lerngruppe).
Im Anschluss an die Osterferien ist dann nach aktuellem Stand vom 20.04. bis 29.04.2022 ein "Sicherheitsnetz" mit täglichen Testungen geplant, bevor ab Montag, 02.05.2022 das Testen nur noch anlassbezogen und sonst freiwillig stattfinden soll.
Auch soll ab Mai 2022 für alle Schuljahrgänge gelten, dass am Sitzplatz die MNB abgenommen werden darf (Ausnahme: Wenn es einen positiven Fall in einer Klasse gibt, tragen die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse eine Woche lang die MNB auch am Sitzplatz).
Alle Maßnahmen nach dem 19. März 2022 stehen unter dem Vorbehalt, dass §28a des Infektionsschutzgesetzes weiterhin eine entsprechende Rechtsgrundlage bietet. An einer Gesetzesänderung wird auf Bundesebene gerade gearbeitet, von einer rechtzeitigen Umsetzung ist nach aktuellem Stand auszugehen.
Sehr erfreulich ist, dass die Untersagung von Schulfahrten mit den Osterferien ausläuft und anschließend endlich wieder Klassenfahrten und andere Unternehmungen möglich sind.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Regelungen zur Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall geändert worden sind. Details dazu finden sich in der beigefügten Rundverfügung Nr. 03/2022 des RLSB Hannover.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
© Niedersächsisches Kultusministerium
© Niedersächsisches Kultusministerium
24_02_2022
(aktualisiert am 24.02.2022)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Ende der Seite finden Sie und Ihr die neuesten Briefe unseres Kultusministers im Nachgang der gestrigen Bund-Länder-Runde.
Zentraler Bestandteil ist der auch separat beigefügte Exit-Plan aus den Corona-Beschränkungen für den Schulbetrieb.
Bis Freitag, 04.03.2022 wird es demnach keine Veränderungen gegenüber der aktuellen Situation geben, d.h. es finden auch weiterhin tägliche Testungen nach den bekannten Regeln statt und alle tragen medizinische MNB auch am Sitzplatz.
Ab Montag, 07.03.22 wird die Anzahl der Tests pro Woche dann wieder auf drei reduziert (montags, mittwochs, freitags) und es gilt zusätzlich ABIT (anlassbezogenes intensiviertes Testen an fünf Schultagen in Folge beim Auftreten eines positiven Testergebnisses in einer Lerngruppe).
Im Anschluss an die Osterferien ist dann nach aktuellem Stand vom 20.04. bis 29.04.2022 ein "Sicherheitsnetz" mit täglichen Testungen geplant, bevor ab Montag, 02.05.2022 das Testen nur noch anlassbezogen und sonst freiwillig stattfinden soll.
Auch soll ab Mai 2022 für alle Schuljahrgänge gelten, dass am Sitzplatz die MNB abgenommen werden darf (Ausnahme: Wenn es einen positiven Fall in einer Klasse gibt, tragen die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse eine Woche lang die MNB auch am Sitzplatz).
Alle Maßnahmen nach dem 19. März 2022 stehen unter dem Vorbehalt, dass §28a des Infektionsschutzgesetzes weiterhin eine entsprechende Rechtsgrundlage bietet. An einer Gesetzesänderung wird auf Bundesebene gerade gearbeitet, von einer rechtzeitigen Umsetzung ist nach aktuellem Stand auszugehen.
Sehr erfreulich ist, dass die Untersagung von Schulfahrten mit den Osterferien ausläuft und anschließend endlich wieder Klassenfahrten und andere Unternehmungen möglich sind.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Regelungen zur Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall geändert worden sind. Details dazu finden sich in der beigefügten Rundverfügung Nr. 03/2022 des RLSB Hannover.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
© Niedersächsisches Kultusministerium
© Niedersächsisches Kultusministerium
© Niedersächsisches Kultusministerium
21_03_2022
(aktualisiert am 21.03.2022)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Ende der Seite finden Sie und Ihr den aktuellen Brief unseres Kultusministers zum Thema "Anpassung des Exit-Plans zur Corona-Pandemie nach der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene".
Da das Land Niedersachsen von der Möglichkeit einer Übergangsregelung Gebrauch macht, behält der Exit-Plan bis zu den Osterferien (02.04.2022) seine Gültigkeit,
d.h. es bleibt bis dahin beim 3 x wöchentlichen Testen (montags, mittwochs, freitags) ggf. in Kombination mit ABIT (Anlassbezogenes intensiviertes Testen beim Auftreten eines positiven Tests innerhalb einer Lerngruppe).
Im Anschluss an die Osterferien ist dann nach aktuellem Stand vom 20.04. bis 29.04.2022 weiterhin ein "Sicherheitsnetz" mit täglichen Testungen geplant, wobei zeitgleich die Verpflichtung zum Tragen einer Maske entfällt.
Ab Montag, 02.05.2022 finden die Tests dann nur noch auf freiwilliger Basis statt. Der aktuelle Exit-Plan befindet sich ebenso im Anhang wie weitere Regelungen dazu, wobei die meisten dieser Vorschriften (z.B. Kohorten-Regelungen) ab dem heutigen Datum (21.03.2022) entfallen.
Auch auf das Thema "Ukraine" geht Herr Tonne in seinem Brief ein. Herzlichen Dank an alle, die in diesem Zusammenhang helfen und geholfen haben!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
MK Exitplan 1.Teil (Stand: 18.03.2022)© Niedersächsisches Kultusministerium
MK Exitplan 2.Teil (Stand: 18.03.2022)© Niedersächsisches Kultusministerium
19_04_2022
(aktualisiert am 19.04.2022)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Ende der Seite finden Sie und Ihr den aktuellen Brief unseres Kultusministers zum Thema "Anpassung des Exit-Plans zur Corona-Pandemie nach der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene".
Das Land Niedersachsen hält im Rahmen der verbliebenen Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes diese Sicherheitsmaßnahmen aufrecht,
- Die ersten acht Schultage vom 20.-29.4.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler - auch die geimpften, genesenen und geboosterten - zuhause nach dem bekannten Verfahren. Die Schulen haben entsprechende Mengen an Testkits erhalten. Ab dem 2. Mai bis zum Ende des Monats findet das Testen dann dreimal pro Schulwoche freiwillig statt. Die notwendigen Testkapazitäten werden weiterhin landesseitig kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, ist er positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag die Schule besucht werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die Schülerinnen und Schüler zuhause. Sie können sich frühestens nach 5 Tagen und wenn sie symptomfrei sind erneut selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.
- Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Möglichkeit nur noch bei Hotspots vor, zu denen unser Bundesland sich aber nicht zählt. Die Möglichkeit für Schulleitungen, eigenständig eine Maskenpflicht zu verhängen, sieht das Bundesgesetz nicht vor. Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen. Die Mund-Nase-Bedeckung hat sich als ebenso einfaches wie wirkungsvolles Schutzinstrument erwiesen, so dass auf die Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes durch eine Maske hingewiesen werden kann.
Ab Montag, 02.05.2022 finden die Tests dann nur noch auf freiwilliger Basis statt. Der aktuelle Exit-Plan befindet sich ebenso am Ende der Seite wie weitere Regelungen dazu, wobei die meisten dieser Vorschriften (z.B. Kohorten-Regelungen) bereits seit der Zeit vor den Osterferien entfallen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter
MK Exitplan 1.Teil (Stand: 18.03.2022)© Niedersächsisches Kultusministerium
MK Exitplan 2.Teil (Stand: 18.03.2022)© Niedersächsisches Kultusministerium
10_05_2022
Hier finden Sie den Anmeldebogen für ukrainische Schüler
Тут ви можете знайти реєстраційну форму для українських студентів
(aktualisiert am 12.05.2022)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Ende der Seite finden Sie und Ihr den aktuellen Brief unseres Kultusministers im Hinblick auf die geänderte Absonderungsverordnung und die Integration der ukrainischen Schüler.
Seit dem 07. Mai 2022 gilt eine geänderte Absonderungsverordnung mit gelockerten Quarantäneregeln.
- Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, können die Isolation nun bereits nach fünf Tagen beenden, sofern sie mindestens 48 Stunden symptomfrei waren.
- Es besteht trotz dessen weiterhin die Empfehlung sich so lange zu isolieren, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Dabei gilt die Frist von fünf Tagen als minimale Isolationszeit.
- Kontaktpersonen unterliegen keiner Quarantänepflicht mehr
- Empfehlung hierbei: persönlichen Kontakte freiwillig reduzieren und sich an den fünf Tagen, die auf den Kontakt zur infizierten Person folgen, täglich zu testen.
Seit Anfang Mai dürfen Schulen wieder ohne Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus bzw. ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses betreten werden. Das gilt auch für Veranstaltungen, Elternabende und Weiteres. Die Testungen sind hierbei freiwillig. Die Empfehlung besteht vor allem dann dafür, wenn es Infektionsfälle in einer Lerngruppe gibt oder Erkältungssymptome auftreten. Das Land stellt den Schulen hierfür auch weiterhin ausreichend Test-Kits kostenlos zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt, OStD
Schulleiter











